Stellplatz Baugrenze Niedersachsen?

7 Antworten

Das pflastern einer Stellfläche ist nicht genehmigungspflichtig noch anzeigepflichtig.

Es kann von Bedeutung sein, wenn du diesen Stellplatz auch als offiziellen Stellplatz ( den du ja im Bauantrag nachweißen musst) haben möchtest. Dann darf er z.B nicht in einer Garagenzufahrt liegen o.ä. Das ist aber nicht Bestandteil dieses Problem hier.

Weiterhin kann es sein, dass in deiner Gemeinde getrennte Abwassergebühren veranschlagt werden. Da zahlst du neben dem reinen Abwasser auch noch flächenhafte Anteil von Niederschlagswasser auf "versiegelten Flächen"

Mit der Pflasterung kann so also die versiegelte Fläche auf deinem Grundstück zunehmen und somit höhere Abwasserkosten nach sich ziehen.

Ist wohl aber eher marginal im Gesamtbetrag.

Die Baugrenze gilt nur für Gebäude. Da du kein Gebäude baust, sondern nur pflasterst, ist das unbedenklich:

https://dejure.org/gesetze/BauNVO/23.html

So verstehe ich die Baunutzungsverordnung, die bundesweit gilt, jedenfalls.

Ich würde mal im Bauamt anrufen oder ne Mail schreiben.

Woher ich das weiß:Recherche

Ist doch eine nutzbare Fläche deines Grundstückes. Da du keinen Bau errichtest, steht dem nichts im Weg. Erkennbar ist nicht wie du auf die Straße fahren willst. Dazu bedarf es einer Genehmigung. Strassenverkehrsamt ist da zuständig.

Das sit im Zweifelsfalle sache der STADT oder Gemeinde, in der du wohnst. Wir können das nicht rechtssicher beantworten.

Die Baugrenze ist für alles oberhalb des Erdbodens relevant, eine ebenerdige Pflasterung fällt nicht darunter.

Viel wichtiger ist die Gesamtgröße der versiegelten Fläche (n), da verstehen viele Städte keinen Spaß mehr.