Steht mir Überbrückungsgeld zu?
Also folgendes ist die Sache:
Ich mach momentan mein FHR an einem WBK (zweiter Bildungsweg). Ich hau vor den Sommerferien ab und beginne NACH den Sommerferien eine Ausbildung.
Das heißt, dass ich knapp anderthalb Monate "leerstehe", da mein letztes Bafög Ende Juni ausgezahlt wird und ich Ende August nichts haben werde und ich mein erstes Gehalt de facto erst September ausgezahlt würden bekomme.
Die Sache ist nur die: Da die Ausbildung mitten im August beginnt (nach den Ferien), sind das knapp 50 Tage. (Kein Unternehmen zahlt Lohn für 10 Arbeitstage^^)
Ich wohne NICHT zuhause, sondern bilde eine WG mit 2 anderen Leuten.
Jetzt die Frage: Steht mir ALG 2 zur Überbrückung dieser anderthalb Monate zu? Und wenn ja, wie sieht dann der Monat aus indem ich die Ausbildung starte? Gibt es für die ersten 19 Tage eine Leistung? Oder 30 Tage für August abzüglich der Tage, in der ich in der Ausbildung bereits drin bin? (Sind knapp 10-11 Tage) 20.08.2014 ist ja Ferienende.
1 Antwort
Hallo Fragant, wenn Du finanziell hilfebedürftig bist (also nur Vermögen unter der Freigrenze hast), dann könntest Du Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragen. Die würden Dir dann für Juli, August Alg II zahlen. Wenn Du im September Dein erstes Gehalt noch auf Dein Konto bekämst, dann würde es Dir auch im September angerechnet. Wenn das Gehalt erst am Monatsende bezahlt würde, könntest Du vom Jobcenter ein Darlehen beantragen, damit Du bis zum Monatsletzten finanziell über die Runden kommst.