Steht mir ein freier Tag zu im Einzelhandel?

4 Antworten

Nur wenn dein Arbeitgeber tarifgebunden ist. Ansonsten haben wir in Deutschland eine 6-Tage-Woche. Das heißt, dass grundsätzlich alle Tage, außer Sonn- und Feiertage, als gewöhnliche Werktage gelten, an denen gearbeitet werden darf bzw. Arbeitnehmer ohne besondere Einschränkungen beschäftigt werden dürfen. Es darf nur die Arbeitszeit von 8 Stunden täglich nicht überschritten werden (außer in Ausnahmefällen). Somit darfst du pro Woche max. 48 Stunden beschäftigt werden. Bei "nur" 40 Stunden pro Woche können diese auch auf die 6 Tage aufgeteilt werden.

Dir steht ausgleich dafür zu, was du mehr als 40 Stunden machst. Der freie Tag bei einer 6 Tage Woche dient zur Verhinderung von Überstunden. Machst du keine, steht dir auch nichts zu.

Bei einer 6 Tagewoche steht dir kein freier Tag in der Woche zu, wäre dann ja keine 6 Tagewoche mehr.