Steht ein Diebstahl im Führungszeugnis; Bundeszentralregister oder sonst wo?

8 Antworten

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Es gibt zwei Register. Einmal den normalen Zentralregister für Strafen und dann gibt es noch den Erziehungsregister. In beides kommen nur Eintragungen, wenn du verurteilt wurdest oder einen Strafbefehl erhalten hast. Da du nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst, kannst du nämlich eine Strafe oder eine Erzieherische Maßnahme kriegen. Strafen wärend Geldstrafen in Form von Tagessätzen oder eine Jugendstrafe. Das kommt auch ins Zentralregister, der auch dauerhaft von Bedeutung ist. Also wenn da etwas drin steht, bis du vorbestraft. Wenn du nur verwarnt wirst oder zu einer erzieherischen Maßnahme (Sozialstunden oder Arrest) verurteilt wirst, steht das im Erziehungsregister. Das interessiert spästens wenn du 21 bist keinen mehr. Wenn du jetzt eine Strafe bekommen hast von mindestens 90 Tagessätzen, taucht dies auch im Führungszeugnis auf.

Soweit wie sich das verhält. Aber selbst, wenn du jetzt nichts mehr hörst, geh davon aus, daß du in dem Laden jetzt ein Hausverbot hast (auch wenn du es in der Aufregung vielleicht nicht mitgekriegt hast, daß es dir ausgesprochen wurde). Und daß das nicht ok war, was du getan hast, sollte dir auch bewußt werden!

kenedy31 
Fragesteller
 24.07.2014, 21:16

Danke für die schnelle Antwort,

also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kommt es in jedem Fall ins Bundeszentralregister wenn ich vorbestraft bin oder? Und bin ich jetzt auch vorbestraft, wenn ich nichts mehr höre oder wenn ich Sozialstunden bekomme?

Danke :)

kenedy31 
Fragesteller
 24.07.2014, 21:17
@kenedy31

Achso und hat die Bank dann Zugriff auf das Bundeszentralregister?

DerTroll  24.07.2014, 21:39
@kenedy31

Was? Also noch bist du nicht vorbestraft. Und ich gehe davon aus, daß du es auch nicht sein wirst. Ein kleiner Diebstahl von jemanden im deinem Alter wird sicher keine Strafe, sondern nur eine erzieherische Maßnahme zur Folge haben. Also Sozialstunden vermutlich, oder ein Freizeitarrest. Dauerarrest wenn du schon öfters straffällig geworden bist. Aber das glaube ich jetzt nicht. Es hängt natürlich auch davon ab, wie du dich jetzt verhälst. Falls du angehört wirst, sei einfach geständig und zeig auch, daß es dir Leid tut (was dann hoffentlich auch ehrlich ist). Dann kommst du glimpflich davon. All das steht nicht im Zentralregister, sondern nur im Erziehungsregister. Den guckt sich im Falle eines späteren Verfahrens das Gericht auch an, aber nur, solange auch noch jungestrafrechtliche Tatbestände noch relevant sind. Also spätestens mit 21 nicht mehr. Wenn du zu einer Geldstrafe oder Jugendstrafe (also Haftsrafe) verurteilt werden solltest, was ich mir in deinem Fall aber kaum vorstellen kann. Dann steht das im Bundeszentralregister drin. Und damit wärst du vorbestraft. Aber auf den Bundeszentralregister hat natürlich nicht jeder Zugriff. Was da drin steht, geht ja an sich niemanden etwas an. Ausnahme, wenn es um ein Vertrauensverhältnis geht. Also wenn du dich z.B. irgendwo bewerben willst. Allerdings dürfen die da auch nur höhere Strafen erfragen. Dazu können die ein Führungszeugnis verlangen. Aber nur, wenn du zu mindestens 90 Tagessätzen verurteilt worden bist, taucht dort die Strafe auch auf. Und so ein Führungszeugnis darf natürlich nicht jeder ohne weiteres verlangen. Also auch nicht deine Bank. Nur klar, wenn du dich bewerben willst und du dich weigerst, denen das zu schicken, werden die natürlich die Bewerbung ablehen. Aber keine Angst, wenn du nur eine erzieherische Maßnahme oder eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen kriegst, steht dort "keine Eintragung"

Wenn es zu keinen Gerichtsverfahren kommt, dann wird es auch nirgendwo eingetragen. Ich hoffe nur, dass du geläutert bist und so etwas nie wieder tust, denn damit verbaust du dir dein schönes junges Leben. Wünsche dir alles Gute und grüße dich, bienemaus63

BZR geht ab 90 Tage los.

DerTroll  24.07.2014, 21:08

nein das stimmt nicht. Im Bundeszentralregister seht jede Vorstrafe. Das mit den 90 Tagessätzen bezieht sich auf Vorstrafen, die im Führungszeugnis auftauchen. Alles unter 90 Tagessätzen steht nicht im Führungszeugnis drin. Aber wenn in einem späteren Strafverfahren der Registerauszug verlesen wird, stehen da auch geringere Strafen drin.

Also wenn du für schuldig befunden wirst, steht es definitiv Führungszeugnis. Kommt bei Bankens ungut.

sleepymood  28.07.2014, 02:42

Nein, steht es nicht.

Hier was für dich zum nachlesen:

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Quelle: Wikipedia