Steht Diebstahl im erweiterten Führungszeugnis drinn?

5 Antworten

Eigentlich braucht man meistens kein erweitertes Führungszeugnis. Da man es in der (Alten-)pflege aber oft mit hilflosen Menschen zu tun hat, kann es schon sein, dass ein Arbeitgeber so ein Zeugnis verlangt.

Das Folgende (gilt auch) für das einfache Führungszeugnis:

§ 36 BZRG mit dem Tag des ersten Urteils. Die Länge der Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, bestimmt sich nach § 34 BZRG. Diese Frist beträgt in der Regel drei Jahre, kann aber auch fünf oder zehn Jahre betragen.

Du kannst einfach mal für dich ein einfaches FÜhrungszeugnis beantragen und sehen, was das drin steht. (Antrag bei der Gemeinde/Stadtverwaltung, Kosten ca. 10 - 15 EUR)

Lebenslängliche Strafen und Unterbringung in der Psychiatrie werden nicht gelöscht - habe ich gelesen.

Sozialstunden?

Dann waren es höchstwahrscheinlich Maßnahmen nach dem JGG, aber keine Verurteilungen.

Von daher dürften diese Maßnahmen nur im Erziehungsregister des BZR gespeichert sein und tauchen nicht im Führungszeugnis auf.

Strafmass muss 3 Monate oder mehr gewesen sein.

Für das erweiterte kann die Veurteilung geringer sein, aber nur für bestimmte Taten, die für Kinder und Jugendliche relevant sind.

Für "Pflegeassistenz" darf gar kein erweitertes gefordert werden.

DS0704 
Fragesteller
 23.02.2021, 23:25

Das ist ja eine Schulische Ausbildung und die Schule fördert das erweiterte Führungszeugnis von mir. Ist das nicht richtig?

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DS0704 
Fragesteller
 24.02.2021, 10:12
@DocPsychopath

Ja aber ich muss das ja einreichen wenn die das von mir fordern ich kann das ja nicht verweigern

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DocPsychopath  24.02.2021, 16:49
@DS0704

Dann musst du schnell sein und anonym beim Datenschutzbeauftragten intervenieren.

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wiki01  24.02.2021, 07:21
Strafmass muss 3 Monate oder mehr gewesen sein.

Das gilt nur für eine erste Verurteilung. Kommt eine zweite Verurteilung ins BZR, werden auch geringere Verurteilungen sichtbar.

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Saradoc  24.05.2021, 13:26

Über 90 Tagessätze oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe (weniger als 3 gibt es sowieso nicht, FH von 3 Monaten gibt es allenfalls bei Unterhaltsdelikten auf Bewährung).
Sonst richtig, die Stellen, die ein erweitertes FH anfordern dürfen sind eng begrenzt. Bekommt man auch nur mit deren Nachweis der Berechtigung, sonst könnte ja jeder Arbeitgeber kommen.

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DocPsychopath  24.05.2021, 13:36
@Saradoc

"sonst könnte ja jeder Arbeitgeber kommen."

Zum ersten mal begreife ich, warum man diese Arbeitgeberbestätigung vorlegen soll. Also nicht als Schikane gegen mich, sondern eigentlich, um unberechtigte AG heraus zu filtern.

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Saradoc  24.05.2021, 14:02
@DocPsychopath

Richtig. Und das "ganz große" Führungszeugnis gibt es *NUR* für Behörden. Kann natürlich jeder auf Antrag beim örtlichen Amtsgericht sein eigenes einsehen, aber nur zur Einsicht, d.h. das bleibt dann auch da, Kopien *DUERFEN NICHT* gefertigt werden, auch nicht eigene. Sonst könnte ja jeder kommen und sagen "sonst gibt es keine Anstellung".

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DocPsychopath  24.05.2021, 14:13
@Saradoc

Das ist zwar gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, weshalb mich das bisher geärgert hatte. Aber vor dem Hintergrund sehe ich es völlig ein. Hätte ich eine Frage gestellt, hättest du dir den Stern verdient.

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Wenn du 2 Verurteilungen (oder mehr) hast, steht alles in deinem Führungszeugnis. Also ja, es ist sichtbar. Diebstahl hat mit dem erweiterten Führungszeugnis genau nichts zu tun, kann dir aber wurscht sein. Im erweiterten Führungszeugnis stehen zusätzlich hauptsächlich Sexualdelikte, die immer eingetragen werden, unabhängig von der Höhe der Verurteilung.

Joanlmao  02.07.2022, 15:05

Bin 16 und habe das Problem dass ich bald meine Ausbildung zur pflegefach Frau starten werde und sie verlangen ein erweitertes Führungszeugnis, ich habe vor einem Jahr eine Anzeige für Ladendiebstahl bekommen, also währe meine Frage ob es Drin steht und falls ja ob sie mich noch annehmen dürfen?

vielen Dank im Voraus

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wiki01  02.07.2022, 17:44
@Joanlmao

Nein, das steht weder im Führungszeugnis, noch im erweiterten Führungszeugnis.

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