Statt Fahrzeugbrief haben wir eine Einzelgehmigung für unseren Pferdeanhänger. Reicht das oder wie kommen wir zu einer Zulassungsbesch. Teil II ?

3 Antworten

Die Einzelgenehmigung (was immer das auch sein mag) reicht nicht aus, wenn der Anhänger für den Straßenverkehr zugelassen werden soll.

Für Pkw-Anhänger, z.B. Pferdetransportanhänger, muß wie Fahrzeuge, z.B. Pkws und Motorräder, eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und die Zul.-Bescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) vorliegen, wenn sie auf öffentlichen Straßen rollen sollen.

Darüberhinaus sind diese Anhänger natürlich auch HU-pflichtig.

Wenn keine Zul.-B. Teil II vorliegt, müßt Ihr Euch an die Kfz-Zulassungsstelle wenden. Die stellen diese Dinger aus.

beautyon 
Fragesteller
 15.06.2017, 20:26

Wir haben Teil 1 und diese Einzelbescheinigung und gehen regelm. Zur HU.

Bei zulassungsfreien (aber Kennzeichnungspflichtigen) Fahrzeugen (wie Anhänger für Sportzwecke) gibt es keine Zulassungsbescheinigung Teil II, die haben nur eine Zulassungsbescheinigung Teil I und eine ABE / COC bzw eine Einzelgenehmigung.

Eine Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur auf Halterwunsch
erstellt. Ihr könnt mit der Einzelbetriebsgenehmigung zur Zulassungsstell egehen und eine Zulassungsbescheinigung Teil II auf Halterwunsch erstellen lassen.

Ohne Zulassungsbescheinigung teil 1 musst Du zur Polizei und dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und auf der Zulassungsstelle einen neuen " Brief" ausstellen lasse. 

Dann bekommst Du gegen Gebühr nach einigen Wochen eine Bescheinigung vom KFZ Bundesamt, mit der Du bei der Zulassungsstelle neue Papiere bekommst.

beautyon 
Fragesteller
 15.06.2017, 20:24

Teil 1 haben wir. Teil 2 fehlt. Dafür haben wir diese Einzelbescheinigung.

Rockuser  15.06.2017, 20:29
@beautyon

Dann kann man einfach wider anmelden.

TransalpTom  16.06.2017, 23:20

@ Rockuser:

Du hast einen Denkfehler !

Bei zulassungsfreien (aber Kennzeichnungspflichtigen) Fahrzeugen gibt es keine Zulassungsbescheinigung Teil II, die haben nur eine Zulassungsbescheinigung Teil I und eine ABE / COC bzw eine Einzelgenehmigung.

Eine Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur auf Halterwunsch erstellt. Darum braucht er auch keine Unbedenlichkeitsbescheinigung der Polizei und kein Aufgebot, es sei denn es wurde schonmal eine Zul-Besch. Teil II auf Halterwunsch erstellt und verbummelt.