Stasi / DDR: Habe ich als Enkel die Möglichkeit Antrag auf Einsicht der Akte v. Großvater zustellen?

5 Antworten

(1) Jeder Einzelne hat das Recht, vom Bundesbeauftragten Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten sind. Ist das der Fall, hat der Einzelne das Recht auf Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Unterlagen nach Maßgabe dieses Gesetzes.

§ 3 http://bundesrecht.juris.de/stug/index.html

ratzenparty 
Fragesteller
 22.04.2011, 01:09

D.h. wenn ich zu dem Zeitpunkt noch nicht geboren war, hab ich 0 Chancen? Seltsam ist halt, das im Antragsformular neben "Antrag eines Betroffenen", "Antrag eines Begünstigten" und "Antrag eines MfS-Mitarbeiters" auch "Antrag
eines nahen Angehörigen, Vermisster oder Verstorbener" steht  - deswegen dacht ich vielleicht, als naher Verwandter hätte ich vielleicht das Recht dazu..

bitmap  22.04.2011, 17:20
@ratzenparty

Probiers einfach aus. Mehr als das dir mitgeteilt wird, dass du kein Recht darauf hast, kann doch nicht passieren.


(1) Dieses Gesetz regelt die Erfassung, Erschließung, Verwaltung und Verwendung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit und seiner Vorläufer- und Nachfolgeorganisationen (Staatssicherheitsdienst) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, um

1.dem Einzelnen Zugang zu den vom Staatssicherheitsdienst zu seiner Person gespeicherten Informationen zu ermöglichen, damit er die Einflussnahme des Staatssicherheitsdienstes auf sein persönliches Schicksal aufklären kann,   § 1 http://bundesrecht.juris.de/stug/index.html

@ratzenparty, Als Angehöriger im Polizeiapparat der DDR mit höherer Laufbahn war dein Großvater wahrscheinlich kein IM beim MfS. Er hatte in seiner Position so viele Berührungspunkte mit dem MfS, dass für eine Tätigkeit als IM wohl keine Notwendigkeit bestand. IM zu sein machte nur bei Leuten Sinn, bei denen man eine Staatsnähe nicht von vorn herein vermutete.

Antrag stellen kannst du natürlich.

§ 15 StUG

Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe

(1) Nahen Angehörigen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen

1. zur Rehabilitierung Vermisster oder Verstorbener,

2. zum Schutze des Persönlichkeitsrechts Vermisster oder Verstorbener, insbesondere zur Klärung des Vorwurfs der Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst,

3. zur Aufklärung des Schicksals Vermisster oder Verstorbener. In dem Antrag sind der Zweck, zu dem die Auskunft eingeholt wird, glaubhaft zu machen und das Verwandtschaftsverhältnis zu der vermissten oder verstorbenen Person nachzuweisen.

(2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

(3) Nahe Angehörige sind Ehegatten, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Geschwister. Als nahe Angehörige gelten hinsichtlich der leiblichen Eltern auch adoptierte Kinder sowie die leiblichen Eltern adoptierter Kinder, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Staatssicherheitsdienst auf die Adoption oder auf das Schicksal der leiblichen Eltern Einfluss genommen hat.

Du bist deutscher Staatsbürger und das ist dein gutes Recht. Wenn es dein innerer Wunsch ist, dann bitteschön, warum nicht! Dir kann nichts passieren. Bei deiner Familie kannst du dann als Held in die Geschichte eingehen, denn es ist immer interessant, über die eigene Herkunft Genaueres zu erfahren!  Frohe Ostern!!!

ratzenparty 
Fragesteller
 22.04.2011, 00:54

Na mir ging es weniger um eine moralische Frage, ob das legitim ist, sondern um die rechtliche, also ob mir das Bundesamt für Stasiunterlagen dann Auskunft geben muss oder ob das nur Betroffenen oder unmittelbar Angehörigen (meiner Mutter zum Beispiel) erlaubt ist?

nein, hast du nicht.

 du kannst nur einsicht in die eigene akte nehmen