Stallmiete 1 Monat weiter zahlen ohne vertrag?
Hallo zusammen,Ich habe Mal eine Frage,ich bin vor ungefähr einem Jahr mit meinem Pony in einen Stall gestallt, da hieß es nur wieviel Stall Miete ich zahlen soll und fertig war das Gespräch und ich bin eingestallt,jetzt möchte ich umstallen und der Stall Besitzer droht mir mit Anwalt und allem drum und dran wenn ich 4 Wochen keine Stall Miete für die leere boxe zahle,er möchte aber die boxe am gleichen Tag an jemand anderen vermieten und ich habe weder mündlichen Vertrag oder Vertrag auf papier. Was soll ich tun???
11 Antworten
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Dann gilt idR die Kündigungsfrist von 4 Wochen.
auch mit schriftlichem Vertrag, hat man fast nie eine spezielle Box zugesichert bekommen, sondern nur eine. Dh wenn irgendwo auf dem Hof eine andere Box frei ist, kann der Betreiber die vom Vertragspartner genutzte während des Kündigungsmonats vergeben.
Ich würde an deiner Stelle die leermiete ausrechnen und anbieten den Betrag zu bezahlen. Einfach abhauen und nix zahlen macht dich vertragsbrüchig. Mir wäre es das nicht wert. Abgesehen davon, so erhält man schnell einen Ruf in der Pferdewelt…..
Meiner Meinung nach nicht, da ein solcher Vertrag mit einer 15 jährigen nicht rechtskräftig ist. Habe aber nicht Jura studiert 🤷🏻♀️ kann sein., dass da irgendeine Hürde im Weg sein kann. Keine Ahnung. Rechtsschutzversicherung einschalten und absichern wäre empfehlenswert. Sollte, finde ich, eh jeder Pferdebesitzer haben…
Nein. Deine Tochter ist nur bedingt geschäftsfähig. Alles, was sie macht, bedarf der Zustimmung eines voll geschäftsfähigen Erwachsenen (idealerweise ein Erziehungsberechtigter). Der Stallbetreiber hat sich allein schon aus rein rechtlichen Gesichtspunkten an dich zu wenden und das mit dir zu besprechen.
und ich habe weder mündlichen Vertrag
Doch. Hast du.
Du bist dort eingezogen zu den dir genannten Bedingungen und damit hast du eben auch einen mündlichen Vertrag abgeschlossen. Das du jetzt der Meinung bist andere Bedingungen vielleicht oder vielleicht auch nicht genannt bekommen zu haben, ist jetzt eher mal dein Problem.
"Üblich" sind einfach 4 Wochen Kündigungsfrist. Das heißt jetzt natürlich nicht, dass sie hier auch zutreffen müssen.
Das der Stallbetreiber "deine" Box gleich weitergeben will obwohl du noch Geld dafür bezahlen sollst, ist ärgerlich - aber für deinen Vertrag und die (fraglich lange) Kündigungsfrist vollkommen irrelevant.
Man kann sich jetzt groß anfangen darüber zu streiten wer jetzt was, wann und wie gesagt oder doch nicht gesagt hat. Oder man redet einfach nochmal in Ruhe miteinander und versucht sich zu einigen.
Fakt ist, heute gehen und morgen nicht mehr bezahlen, so ganz ohne Vorankündigung... hm... nein, damit wirst du nicht durchkommen im Normalfall.
Also: Zunächst ist auch ein mündlicher Vertrag bindend. Auch wenn er das damals mit deiner Tochter ausgemacht hat, hast du ja damit dass du dein Pferd dort eingestallt und die Boxenmiete entsprechend gezahlt hast zugestimmt und damit das Vertragsverhältnis eingegangen. Einen Vertrag habt ihr also so und so.
Kritischer wird es mit der Kündigungsfrist: Hier kommt es darauf an, welche Art von Regularium gilt. Ist es ein Selbstversorgerstall oder Vollpension? In den meisten Fällen gelten Kündigungsfristen von 4 Wochen, seine Forderung ist also definitiv verhältnismäßig und entsprechend dem allgemein üblichen Bedingungen.
Wenn du noch während der Kündigungsfrist ausziehst, dann kannst du allerdings ersparte Aufwendungen abziehen - bei Vollpension also den Arbeitsaufwand für Arbeitszeit, Einstreu, Futterkosten usw. Üblich sind etwa 60% der vollen Boxenmiete als "Leerboxenmiete" anzusetzen. Bei Offenställen geht man davon aus, dass es keinerlei ersparte Aufwendungen gibt, hier wäre also die volle Miete zu zahlen.
Zum Weitervermieten gilt: Du hast EINEN Stellplatz bei ihm gemietet, nicht unbedingt genau die Box in der dein Pferd jetzt steht, das heißt sollte auf dem Hof noch ein anderer Stellplatz frei sein, ist er natürlich berechtigt jederzeit ein anderes Pferd einzustellen (auch in die Box, die du bisher hattest), solange eben theoretisch noch ein Platz frei wäre, der für dein Pferd geeignet wäre. Hat er allerdings gerade wirklich nur deine Box frei, dann wiederum würde er sich mit Einstellung des neuen Pferdes während deiner Kündigungsfrist doppelt bereichern und das ist nicht zulässig.
Ganz ehrlich: natürlich kannst du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. In dem Fall ist die Rechtslage aber doch relativ klar, seine Forderungen sind nicht überzogen und du wirst - so zumindest meine Einschätzung - eher schlechte Karten haben. Ich würde an deiner Stelle die Leerboxenmiete ausrechnen und ihm bezahlen, zumal es im Übrigen auch nie gut ist, im Schlechten auseinander zu gehen - schon alleine aus Imagegründen... Stallbetreiber reden untereinander und tauschen sich aus - wer Ärger macht läuft Gefahr bald gar keinen Stellplatz mehr zu finden.
Wenn ihr keinen schriftlichen Vertrag habt, was will er tun?
Du benutzt den Stall nicht mehr, wieso sollst du dann weiter dafür zahlen?
Er müsste erstmal nachweisen, dass ihr das so wie er es verlangt auch vereinbart habt, was ohne Vertrag ziemlich schwer werden dürfte. Da lohnt sich auch kein Gang zum Anwalt, da es sich hier nicht um eine Hohe "Schadenssumme" handelt. Da wird ihn der Beratungstermin beim Anwalt sicherlich mehr kosten, als er dafür Miete bekommt.
Einen Vertrag hast du definitiv. Durch das Verbringen des Pferdes in den Stall kam direkt einer zustande. Er hat dir ein Angebot gemacht, du hast es angenommen (sonst wärst nicht da) -> Vertragsverhältnis entstanden.
Kündigungsfrist 4 Wochen, wenn nicht eine andere Regelung greift.
Wenn ein Nachmieter da ist, der definitiv deinen Platz belegt, also nicht kommen könnte, wenn du nicht gingst, weil es keinen weiteren Platz gibt, dann darf der Stallbetreiber nicht doppelt verrechnen, heißt, er muss auf das Geld von dir verzichten. Ist die Aufnahme des neuen unabhängig von deiner Abwesenheit möglich, dann kann der neue den anderen Platz gemietet haben und du zahlst deine Kündigungsfrist.
4 Wochen sind ja eh eine Kleinigkeit
Gilt das auch wenn er es ohne mich mit meiner 15 jährigen Tochter ausgemacht hat?