Sperre beim Jobcenter?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Liebe Jean,

wenn Dein Ex-Partner lediglich ein paar harmlose Mal bei Dir gewohnt hat, und nicht monatelang zuammen mit Dir in einer eheähnlichen Gemeinschafft gelebt hat, so kümmert das das Jobcnter überhaupt nicht! Sodass Du, was das Jobcenter anbelangt, sicher sein kannst, dass Dir von diesem keine Gefahr droht!

Dennoch würde ich, um die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen, das Jobcenter nicht als Gegener, der Dir gefährlich werden ann, sondern als solches Amt betrachten, das DIr helfend zu Seite stehen kann, Indem Du z.B. das Amt über diese üblen Machenschaften Deines Ex-Partners in Kenntnis setzt und es zugleich darüber informierst, dass Du ein grundehrlicher Mensch bist! Auf Ämtern sitzen auch nur Menschen! Sodass ich mir durchaus vorstellen kann, dass es beim Amt einen guten Eindruck hnterlässt, wenn Du es ins Vertrauen ziehst und ihm auf diese Weise zeigst, dass Du ein verlässlicher Mensch bist! Sodass man sich dort an DIch erinnerst und schon allein aus dieser Tatsache und Deinem positiven Eindruck heraus, den Du dort hinterlassen hast, bereit ist, Dir zu helfen, sollte das von Amts wegen nötig sein!

So wirst Du dann auch in der Lage sein und die innere Bereitschaft und Kraft aufbringen können, wenn Dir Dein Ex-Partner das nächste Mal mit dem Amt droht, dann zu ihm sogleich zu sagen: "Du willst zum Amt? Gut! Und weißt du w a s! Das Amt weiß bereits von mir Bescheid! Also lass und sofort zum Jobcenter gehen und dort vorsprechen, die erwarten dich nämlich schon! Dann kannst du dich ja dort von deiner besten und zwar von deiner wahren Seite zeigen! Also! Worauf wartest du noch! Gehen wir!"

Wenn Du, liebe Jean, so selbstbewusst auftrittst, wird diesem Deinem Ex-Partner, der wohl ein rechter Schurke zu sein scheint, bei Deinen Worten gleich die Kinnlade herunterfallen, weil er nicht glauben kann, was er gehört hat und w i e selbstbewusst Du ihm gerade gegenüber aufgetreten bist: Und glaube mir, er wird sich mit keinem Mucks rühren und nicht die geringsten Anstalten machen, mit Dir zum Jobcenter zu gehen!

Und, Jean, wenn Du da n n auch noch hinzufügst: "Und weißt Du w a s? Auf dem Weg zum Jobcenter gehen wir dann gleich noch bei der Polizei vorbei, und denen kannst du dann erzählen, dass du mich mit dem Jobcenter erpresst! Was denkst du, was d i e für eine Freude haben, wenn sie das von dir erfahren!"

Ich kann mir vorstellen, dass der Typ nichts Schnelleres macht, als vor Dir Reißaus zu nehmen und so schnell wire möglich Deine Wohnung zu verlassen - und nie mehr wiederzukommen!

Sollte er wirklich nochmas die Stirn haben und Dich zu bedrohen, so solltest Du, liebe Jean, ins Auge fassen, ihn wirklich bei der Polizei anzuzeigen! Denn genügend auf dem Kerbholz, was er an Dir alles verbrochen hat, hat er ja!

Im Übrigen muss ich Dir mitteilen, dass Dein Ex-Verlobter bestimmt sehr wohl weiß, dass ein Zutrittsverbot Deines Vermieters zu Deiner Wohnung solange unwirksam ist, solange D u als Mieterin nicht beweisen kannst, dass Du ihm Hausverbot erteilt hast! Aus diesem Grund solltest Du ihm dieses Hausverbot auf schriftlichem Wege erteilen, wozu i.d. Regel ein normales im Postamt aufgegebenes Einwurfeinschreiben genügt! Das einzig Wichtige dabei ist, dass Du diesen Bon des Einschreibens aufbewahrst und am besten an die Kopie des Hausverbotsschreibens anheftest, damit zu Deinem Vermieter gehst und ihm zeigst, dass Du Deinem Partner gegenüber wirklich ein Hausverbot ausgesprochen hat, sodass der Vermieter nicht nur selbst das Recht hat, durch Deine Weisung ein Hausverbot auszusprechen, das ihm verbietet, Deine Wohnung zu betreten, sondern darüber durch das Schriftstück auch noch die Mögichkeit hat, die Polizei rufen zu können, um Deinen Ex dann endgültig nicht nur aus dem Haus, sondern auch aus Deiner Wohnung werfen zu können!

Auf jeden Fall solltest Du ihm klar zeigen, was Sache ist und wo der Bartel den Most holt! Und Dir über eines im Klaren sein: Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil! Ich nehme an, Du hast Dir bisher von dem Typen viel zu viel gefallen lassen, sodass es Zeit wird, dass Du ihm mal ein bisschen Feuer unter dem Hintern machst!

Und denk daran: Du bist eine starke Frau! Und jede Menge Leute werden Dir gegen ihn helfen! Das Jobcenter, Dein Vermieter und die P o l i z e i! Sodass Du überhaupt nicht alleine und auch nicht ohne Schutz bist!

Ich grüße Dich, liebe Jean und wünsche Dir alles Gute! Und: Hab Vertrauen in Dich! Du hast es verdient!

Viele iebe Grüße

Regilidnis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jean79 
Fragesteller
 16.08.2023, 23:20

Danke für so viele positive Worte.

Das macht mir Mut und ich fühle mich nicht allein.

So habe ich mich sehr oft gefühlt. Die Polizei hatte mir immer wieder gesagt, sie könne mich nicht rund um die Uhr beschützen.

Ich habe so viele Tränen in Krankenhäusern geweint, so viele Schmerzen weg gelächelt, so viele viele blaue Augen weg geschminkt.

Nun ist es an der Zeit wieder zu leben.

Wahrscheinlich werde ich morgen direkt mit meiner Sachbearbeiterin sprechen, wäre nicht das erste Mal.

Viele liebe Grüße zurück

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Was könnte es im schlimmsten Fall für Konsequenzen haben?

Leistungsentzug bis zu Klärung der Angelegenheit und eine Strafanzeige.

Warum hast Du Dir nicht von jemand anderem helfen lassen?

Bei der Vorgeschichte hätte ich ihn nicht ins Haus bzw. in die Wohnung gelassen.


Jean79 
Fragesteller
 17.08.2023, 07:44

Das habe ich getan.

Er beteuert immer wieder, dass er sich geändert hat.

Leider nein.

Er bezieht selber Bezüge vom Jobcenter. Das hätte doch wohl auch Konsequenzen für ihn. Er behauptet auch Dinge, die nicht der Wahrheit entsprechen.

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Agamemnon712  17.08.2023, 07:49
@Jean79

Behaupten kann man viel. Vorbildlich verhalten hast Du Dich aus meiner Sicht allerdings nicht:

Nun möchte ich meinen Abstand

Als Du Hilfe benötigtest, wolltest Du diesen Abstand wohl nicht. Da käme ich mir jetzt auch etwas vera***** vor.

Erpressen lassen solltest Du Dich meiner Meinung nach jedoch nicht.

Mußt Du einfach abwarten, was nun passiert oder nicht passiert :)

Ich bin damit raus.

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Drehe den Spieß um und zeige den immer wieder an, wenn er sich nicht an das Kontaktverbot hält.

Aus meiner Sicht für dich gar keine aber dein Freund sollte ab jetzt besser deine Rechte respektieren sonst wird es nämlich ernste Konsequenzen für ihn haben ;-)

Wenn er nicht aufhört, verständige die Polizei. Das wird sonst dein Vermieter machen nehme ich an ;-)

Für dich?

Wie lange hat er denn bei dir gewohnt - hatte er seine Wohnung aufgegeben und ist komplett bei dir eingezogen? Hat er über ein Jahr bei dir gewohnt? Wenn beides Nein ist, dann passiert nichts. Wenn beides Ja ist, müsst ihr beide Geld zurück zahlen und evtl gibt es eine Anzeige wegen Betrugs.

Ihn solltest du wegen Bedrohung und Verstoß gegen das Annäherungs- und Hausverbot anzeigen. Reagiere nicht auf seine Kontaktversuche, ignoriere ihn komplett. Auf gar keinen Fall solltest du ihm nachgeben, das macht alles logischer Weise nur viel schlimmer. Im schlimmsten Fall, wenn sich nichts ändert, würde ich über einen Umzug nachdenken.


Jean79 
Fragesteller
 16.08.2023, 22:38

Beides nein.

Es gab in der Vergangenheit viele Anzeigen. Ich konnte teilweise nicht allein auf die Straße.

Es war lange Ruhe, er hat gesagt, er würde sich ändern...

Unsere Beziehung war höchst toxisch. Ich bin Opfer häuslicher Gewalt geworden und habe mich so lange geschämt irgendjemanden davon zu berichten.

Ich habe alles mit mir machen lassen. Ich war echt kurz davor mich selber aufzugeben.

Es gab Zeiten, als ich die Polizei täglich rufen musste. Zum letzten Gerichtstermin ist er gar nicht erschienen.

Nun ich habe ihn wieder in mein Leben gelassen und die Stress beginnt von vorne.

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Loka95  17.08.2023, 00:35
@Jean79

Ja, das war der große Fehler. Aber der vorherige Kontaktabbruch scheint ja gewirkt zu haben und wenn er so weiter macht und du ihn anzeigst, landet er im Knast.

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