Kann mir bitte Rechtlich bitte jemand helfen?(Jobcenter-Leistungen)?

3 Antworten

Sicher eine eigene angemessene Unterkunft suchen, er ist zur Angabe seines Einkommens verpflichtet und das Jobcenter hat Mittel und Wege ihn dazu zu bringen.

Wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch über deinem Selbstbehalt liegt, steht ihr selber sogar min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres Betreuungsunterhalt zu.

ausziehen. wieso sollte man überhaupt nach einer Trennung zusammen wohnen bleiben wollen, geschweige denn im selben Bett schlafen

Normal künmert sich das JC doch darum und er kann zur Vorlage gezwungen werden

Sie soll mal Beratung bei einem Anwalt einholen und davor einen Beratungshilfeschein beantragen beimm zuständigen Amtsgericht.....