Sperrankündigung?
Hallo,
ich habe gelesen man bekommt 4 Wochen vor der Stromsperre eine Sperrankündigung, bekommt man dann nach den 4 Wochen nochmal den genauen Sperrtermin oder könnte ab dem Ablauf der 4 Wochen jeden Tag der Strom abgestellt werden ohne weitere Ankündigung ?
2 Antworten
Du bekommst acht Tage vor der möglichen Sperrung einen Termin genannt. Der Versorger ist aber nicht verpflichtet, diesen Termin einzuhalten. Er kann auch nach dem Termin erst die Sperrung durchführen.
Es ist auch kein möglicher Termin. Es ist ein konkreter Termin.
Das ist Blödsinn! Es gibt mehr als genug Gründe, weshalb der Versorger die Sperrung am genannten Termin nicht durchführen kann sondern an einem anderen Tag kommen muss. Alleine schon, wenn er keinen Zugang zum Zähler bekommt. Dann wird an einem anderen Tag gesperrt und die von der Sperrung betroffene Person muss darüber NICHT noch einmal informiert werden.
Das war doch gar nicht das Thema, ob an diesem Tag gesperrt werden kann. Die Frage war, ob sie einen konkreten Termin bekommt oder ein "ab dem...". Darauf meintest du, dass ein "ab dem..." reicht und man sich nicht an den Termin halten muss. Andere Leute meinten, dass der Elektriker irgendwann vor der Tür steht. Beides ist falsch.
Der Techniker wird an dem angekündigten Tag vor der Tür stehen und DAS war die Frage. Was dabei rumkommt und ob man für die Öffnung einen Titel braucht, das steht auf einem ganz anderen Blatt, war aber nicht die Frage von der Dame.
Der Techniker wird an dem angekündigten Tag vor der Tür stehen
Auch das ist natürlich Unsinn! Auch hier gibt es genug Möglichkeiten, dass sich das verschiebt: Vom kurzfristigen Krankheitsfall über Änderungen des Arbeitsplans, bis hin zu höherer Gewalt ist alles möglich. Unwiderlegbarer Fakt ist: Der Versorger kann sich an den Termin halten, muss das aber nicht und kann auch nach dem genannten Termin für die Sperrung eben diese jederzeit durchführen und muss die betroffenen Personen auch nicht noch einmal darüber informieren.
Du drehst dir deine Antworten, wie du es brauchst, kleines Fähnchen im Wind.
Im ersten Beitrag der Dame war von dir, von den 8 Tagen, keine Rede. Die hast du höchstwahrscheinlich nach meiner Antwort nachgelesen. Ist halt im Gesetz verankert. Dann habe ich dich darauf angesprochen und du ziehst dir was aus der Nase "Kann doch keiner sagen, ob er Zugang bekommt.", obwohl das gar nicht die Frage war. Und jetzt ist der Netzbetreiber wieder der Versorger. You made my day.
Deine Argumente sind lediglich "Blödsinn" und "Unsinn". Das kommt eben dabei raus, wenn der Gärtner den Job vom Koch erledigen will. Schuster, bleib bei deinen Leisten!
Ich habe unwiderlegbare Fakten genannt, wenn die dir nicht gefallen, ist das schlicht und einfach dein Problem. Ich fasse gerne nochmal zusammen:
Der Versorger kann sich an den Sperrtermin halten, muss das aber nicht. Er kann den Zähler auch jederzeit nach dem angekündigten Termin sperren und muss die betroffenen Personen auch nicht noch einmal über einen neuen Termin benachrichtigen.
Wie gesagt, wenn dir die Fakten nicht gefallen – dein Problem.
Komisch, zu meiner Antwort schreibst Du komplett etwas anderes.
Ach ja? Was habe ich denn anderes geschrieben? Auch hier nochmal die Bitte. Erst lesen, dann verstehen und dann antworten.
Aus Deiner obigen Antwort, denn die Sperrung wird vom Netzbetreiber organisiert,
Und was schreibe ich, nichts anderes, und werde von Dir verrissen.
Gut, dann klugscheißen wir jetzt mal richtig. Wenn du es genau nehmen willst dann ist deine Antwort unten komplett falsch. Warum? Weil der Netzbetreiber sich selbst nicht ankündigen kann und auch nicht selbst vorbei kommt, wie du behauptet hast. Meine Rede war vom organisieren.
Die Unterschiede zwischen VNB und MSB kennst du? Nein, dann erkläre ich es dir gern.
VNB ist der Netzbetreiber, der, in diesem Fall, für die An-/Abmeldungen zuständig ist (es organisiert).
MSB ist der Messstellenbetreiber, der sich um die Zähler kümmert.
Der Grundversorger beantragt die Sperrung beim Netzbetreiber nach der Sperrandrohung. Dieser organisiert die Sperrung, indem er den Messstellenbetreiber beauftragt den Zähler zu sperren. Dieser teilt dem Netzbetreiber einen Termin mit, den er dem Grundversorger mitteilt. Dieser Termin flattert dem Schuldner 8 Tage vor Sperrung ins Haus.
Demnach kann der Netzbetreiber nicht vor der Tür stehen und sich auch nicht ankündigen, weil dieser nur im Hintergrund agiert.
Woher weiß ich das? Keine Ahnung. Das kann ich gar nicht wissen, denn ich suche mein Halbwissen ja nur aus dem Internet und habe keine praktischen Vorkenntnisse. Von daher kann ich auch den Abläufe gar nicht erklären, die im Internet gar nicht zu finden sind.
Alles bekannt, somit immer noch offen, wann der Netzbetreiber sich beim Verbraucher anzumelden hat für die Sperrung, das aber nicht macht, wie ich erlebe,.
Genau das ist die Frage, steht doch oben, Zitat: :::: könnte ab dem Ablauf der 4 Wochen jeden Tag der Strom abgestellt werden ohne weitere Ankündigung
Vielleicht liegt das Problem doch nicht beim Netzbetreiber, sondern beim Meßstellenbetreiber, wer das auch immer sein mag, der sich nicht anmeldet.
Ist aber eigentlich egal, denn die Frage ist ja klar und nachvollziehbar.
Der Netzbetreiber kommt ohne Vorankündigung und geht auch wieder, wenn er nicht an den Zähler rankommt.
Na wie gut, dass das nach § 19 StromGVV/GasGVV gesetzlich geregelt ist.
Du schon wieder, mein Anbieter schreibt und droht immer wieder mit Gericht, der Netzbetreiber konnte und kommt nicht an den Zähler, angemeldet hat er sich bei mir noch nie, der Netzbetreiber.
Was sagt der Chef zum Nutzerwechsel.
Ja, und werde ich auch immer wieder sein, wenn du immer wieder so etwas erzählst. Auch E.On hat, wie gesagt, Richtlinien. Der 1. Termin zur Sperrung wurde zu 100% angekündigt, weil per Gesetz vorgegeben. Ansonsten hätten die gar keine Grundlage für eine Sperrung. Bei dir hält sich aber anscheinend keiner an die Gesetze und bei dir ist eh alles anders.
Die holen sich ganz schnell nen Titel bei Gericht und stehen mit dem Gerichtsvollzieher, einem Schlosser, dem Techniker und der Polizei vor der Tür. Bei dir aber natürlich nicht, weil bei dir immer alles anders ist.
Hatte ich dir bereits mitgeteilt. Lesen und Verstehen.
Warum so kühn, danach wird doch gar nicht gefragt. Angedroht wurde laut Frage fristgerecht, und somit ist Dein Grundversorger raus, dem gehört der Zähler nicht, nichts anderes schreibe ich.
Und der "Kollege" vom Netzbetreiber muss an den Zähler, nichts anderes schreibe ich, und der meldet sich eben nicht an, basta. Auch nicht bei mir, dem Vermieter.
Du scheinst nicht zu wissen, wie groß mein Bestand an Mietwohnungen ist, und Sperrversuche sind da eben Alltag, bei den lieben Mietern.
Ich habe lediglich auf deinen Text mit deinem Anbieter geantwortet, weil sich bei dir ja nie einer meldet.
Sie hat doch gar nicht nach dem Netzbetreiber gefragt, ob dieser sich nochmal zusätzlich ankündigt. Die Frage war, ob sie nach der Sperrandrohnung, die 4 Wochen vorher kommt, nochmal einen konkreten Termin bekommt.
Nein, ist er nicht. Der Grundversorger ist raus, wenn er den konkreten Termin 8 Tage vorher mitgeteilt hat. Der Kollege vom Netzbetreiber wird vom Grundversorger angekündigt.
Endlich haste begriffen, Sie fragt doch, ob es noch einen Termin gibt, und den gibt es eben nicht. Kein Netzbetreiber hat sich die letzten 50 Jahre bei mir angemeldet.
Der Versorger hat rein gar nichts damit zutun, denn die Sperrung wird vom Netzbetreiber organisiert. Der Grundversorger beantragt diesen Termin lediglich beim Netzbetreiber und teilt diesen dann dem Schuldner mit. Der Grundversorger kann gar keine Sperrung durchführen. Der Grundversorger ist in den wenigsten Fällen auch gleichzeitig der Netzbetreiber.
Es ist auch kein möglicher Termin. Es ist ein konkreter Termin. Dies ist auch bei der Bundesnetzagentur und bei fast jedem Netzbetreiber und Grundversorger nachzulesen.
Ich liebe ja diese Plattform hier. Seitdem ich hier lese, habe das Gefühl für die Caritas zu arbeiten statt für einen Grundversorger. 👍🏻