Speisen selber mitbringen

8 Antworten

Selbst Dementkranke Menschen dürfen selbst bestimmen was sie essen wollen.

Selbstverständlich dürfen mitgebrachte Speisen der Bewohner in einer vorhandenen Microwelle erwärmt werden. Dabei ist es egal ob Konserve oder gekochtes von Kindern ect.. Es muß nur auf einer seperaten Arbeitsfläche in Hauseigens Geschirr umgefüllt werden und "Guten Appetit".

Beim Aufbewahren gibt es Hygienevorschriften, die beachtet werden müssen. Entweder hat der Bewohner einen eigenen Kühlschrank im Zimmer oder es gibt einen seperaten Bewohnerkühlschrank im Speisesaal in dem die Nahrung aufgehoben wird. Auf keinen Fall darf private Nahrung mit hauseigenen Nahrungsmitteln in ein und den selben Kühlschrank gelagert werden. Die meisten Heime haben Intranet zum Nachlesen oder aber auch einen verantwortlichen Koch der für solche Fragen zuständig ist.

Heutzutage gibt es in den Heimen schon fast überall Kühlschränke im Bewohnerzimmer. Wenn der Bewohner dort seine eigenen Lebensmittel aufbewahrt, das ist kein Problem. Ebenso kann der Bewohner sich auch sein eigenes Essen selbst aufwärmen bzw. aufwärmen lassen. Jede Station hat auch auf der Station in der Küche eine Mikrowelle. Unten im Speisesaal wird es nicht so gern gesehen. Manchmal machen sie es zwar, aber es sollte nicht zur Regelmäßigkeit werden. Stell Dir nur mal vor, jeder Bewohner käme mit seiner eigenen Dose bzw. eigenem Essen runter und möchte es aufgewärmt haben. Wofür soll die Großküche dann überhaupt noch kochen? Sollte sie wirklich mal ihr eigenes Essen haben wollen, so sollte sie es lieber auf der Station in der Küche aufwärmen. Den Rest kann sie sich in ihrem Kühlschrank aufbewahren. Im allgemeinen werden die Reste im Heim sofort entsorgt aus hygienischen Gründen. Die Kühlschränke in den Zimmern des Bewohners werden regelmäßig im bestimmten Zeitraum kontrolliert, enteist und abgelaufene Lebensmittel entsorgt. Da wäre es also auch angebracht, dass die Angehörigen zwischendurch mal in den Kühlschrank schauen, um zu sehen, ob alles noch in Ordnung ist.

Leider gibt es (wahrscheinlich ???) keine feste gesetzliche Regelung, in der festgeschrieben steht, was, wann und wo ... ein/e Heimbewohner/in essen darf.

Ich habe gerade die Erfahrung machen müssen, dass der von mir betreute Heimbewohner seine Mahlzeiten generell in der Wohnbereichsküche einnehmen muss. Das Mitbringen von außerhäuslichen Speisen wurde seit Neuem ausdrücklich abgelehnt. Die Zurverfügungstellung eines Wohnbereichskühlschrankes zur Aufbewahrung eigener Lebensmittel wurde kurzfristig eingestellt. Ebenso wurde, die in der Wohnbereichsküche zur Verfügung gestellte Microwelle kurzfristig entfernt. Beide Geräte werden lt. Auskunft des Pflegepersonals nicht mehr ersetzt. Somit sind alle Bewohner des Wohnbereiches gezwungen, zu essen und zu trinken, wann und was vom Heim vorbestimmt und geliefert wird.

Ich sehe das als einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bewohner.

kommt darauf an, wie das heim organisiert ist. wenn in den monatlichen kosten vollverpflegung enthalten ist, hat niemand einen anspruch auf "sonderbehandlung". im übrigen ist die frage höchst unpräzise gestellt: im speisesaal kann man nicht "in die küche" kommen: entweder geht jmd. in die küche ODER in den speisesaal!


seesternchen86 
Beitragsersteller
 15.09.2011, 19:11

speisen können im speisesaal via mikowelle erwärmt werden, so das speisen erwärt werden können, ohne die Großküche zu benutzen!

Die bewohner können im speisesaal Kühlschrank u.a auch eigene Lebensmittel wie Wurst, Käse ... wie beispielsweise Frühstück lagern.

MaxsMa  28.08.2024, 10:59

"hat niemand einen anspruch auf "sonderbehandlung" "

Das klingt nach keiner Pflege-EINRICHTUNG sondern eher wie Pflege-ANSTALT, in der die Bewohner/innen jeglichem Selbstbestimmungsrecht enthoben werden 😠

die mahlzeit darf nicht ausgeteilt werden, weil die Mahlzeiten meist auf die Bewohner angepasst sind (unverträglichkeiten, etc)

Falls irgendetwas passiert, wird es auf dich zurück fallen ;)