spanische Führerschein in Deutschland entzogen

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Eine ausländische Fahrerlaubnis, also ein ausländisches Recht, kann nicht auch mit Wirkung für den Staat, der das Recht erteilt hat, entzogen werden bzw. weggenommen werden. Damit würde gegen die Rechtssouveränität dieses Staates verstoßen werden. Dieses Prinzip gilt auch innerhalb der EU. Deshalb kann durch einen anderen Staat auch das ausländische Recht nicht aufgehoben, sondern nur eingeschränkt werden. Es wird also dem Inhaber eines ausländischen Führerscheins das Recht aberkannt, von seinem ausländischem Recht in Deutschland Gebrauch zu machen. Dieses Prinzip ist in § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 5 FeV verankert. Erweist sich also ein außerdeutscher Fahrerlaubnisinhaber als Ungeeignet zum Führen eines Kfz ( was bei Alkoholbeeinflussung vorliegt), so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Nach der Entziehung ist der außerdeutsche Führerschein bei der Verwaltungsbehörde vorzulegen, um den Eintrag über die Ungültigkeit in Deutschland zu fertigen. Als Vorbereitung für diese Maßnahme kann der Führerschein sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden. Eine Übersendung ins Heimatland ist nur dann vorgesehen, wenn ein Zwangsumtausch des Führerscheins durchgeführt wird. Die Verwaltungsbehörde kann zwangsumtauschen nach § 30 FeV. Die spanische Fahrerlaubnis kann nach EU-Recht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgetauscht werden. Dann gilt die vereinfachte Verfahrensweise der Fahrerlaubnisentziehung mit deutschem Führerschein. Der spanische Führerschein wird von der zwangsumtauschenden Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe der Gründe über das Kraftfahrbundesamt an die Behörde gesandt, die in Spanien den Führerschein ausgestellt hat. Ansprechpartner für Fragen der Wiedererteilung ist das deutsche Gericht, das die Fahrerlaubnis entzogen hat.

siggibayr  21.09.2011, 07:55

Mit ist gerade aufgefallen, das sich was Wichtiges vergessen habe und deshalb meinen obigen Eintrag ergänzen muss: Die vorgenannte Verfahrensweise trifft nur zu, wenn der EU-Ausländer in Deutschland keinen Wohnsitz hat. Hat der Ausländer aber in Deutschland einen Wohnsitz, so wird der in Spanien ausgestellte Führerschein dem deutschen FS gleichgestellt. Der spanische Führerschein darf dann nach § 94 Abs. 3 StPO eingezogen werden. Nach der Regelung aus § 69 StGB ist dann der ausländische Führerschein, der von einer Behörde eines EU- Mitgliedsstaates ausgestellt wurde, im Urteil einzuziehen und an die ausstellende Behörde (nach Spanien) zurückzusenden. Wie gesagt, das gilt aber nur, wenn der Führerscheininhaber einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Hierbei ist es egal, ob Erst- oder Zweitwohnsitz.

Spanol 
Fragesteller
 21.09.2011, 19:44
@siggibayr

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Also ich habe einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, das heisst das mein spanischen Führerschein bei den deutschen Behörden liegt? oder (so versteh ich es)wird an die ausstellende Behörde (nach Spanien) verschickt?...in diesen Fall was muss ich dann in Spanien machen um diese zurück zu bekommen?

Danke in Voraus.

siggibayr  28.09.2011, 08:17
@Spanol

Da du in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz hast, ist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nun die deutsche Verwaltungsbehörde deines Wohnortes für dich zuständig. In Spanien brauchst du nicht mehr machen, die sind für dich nicht mehr zuständig. Nach Abmeldung nach Spanien, also Aufhebung des deutschen Wohnsitzes, wäre wieder Spanien zuständig. Dein beschlagnahmter spanischer Führerschein müsste nach EU- Recht in Spanien bei der ausstellenden Behörde liegen bzw. dort vernichtet worden sein.

also keine gnade , in dem land , in dem dein führerschein entzogen wurde , gilt das recht des Landes . bei solchen fragen wende dich doch mal an das auswärtige- amt -de, da bekommst du alle infos dazu . also meinem bekannten ist das gleiche mal in schweden passiert, weil der idi nicht wusste , das dort 0 promille er laubt sind, der durfte mit dem auto das land nicht mehr verlassen und musste nach hause fliegen, wegen sofortigem fahrverbot usw.

Hallo Freund! Ich möchte gernewas wissen und fragen! Mein Bruder lebt 2 Jahre in Spanien und will Führerschein machen. Problem ist das daß, er kein Englisch kennt, auch nicht so gut Spanisch spricht, aber er lernt. Ich möchte gerne wissen, ob die selbe Verkehr Regeln in Spanien gibt, wie in Deutschland und auch selbe Fahrschule Buch und Test?. Mfg... Singh

Der Führerschein liegt beim Verkehrsamt Deiner Stadt oder es Landkreises.

Spanol 
Fragesteller
 20.09.2011, 22:33

Danke für die Antwort.

Meinst du in Spanien oder in Deutschland?

Danke

Peter96  20.09.2011, 22:40
@Spanol

Der Führerschein müßte in Deutschland bei den Behörden liegen, weil er ja von einem deutschen Gericht eingezogen wurde. Dass möglicherweise die spanischen Behörden von diesem Entzug unterrichtet worden sind, ist möglich. Von daher wäre es auch möglich, dass Du in Spanien kein Fahrzeug führen dafst. Du bekämst den Führerschein nicht automatisch nach 12 Monaten zurück. Du mußt ihn neu beantragen. Zuständig sind in Deutschland die Verkehrsämter. Diese sind in den größeren Städten bei der Stadtverwaltung angesiedelt und in den kleinen bei den Landkreisen. Erkundige Dich mal beim Landkreis, oder, falls Du in einer größeren Stadt wohnst, bei der Stadtverwaltung.

Spanol 
Fragesteller
 20.09.2011, 22:51
@Peter96

Ja, aber einem deutschen Gericht kann mich nicht verbieten in Spanien zu fahren

Peter96  21.09.2011, 09:01
@Spanol

Das stimmt selbstverständlich. Heute arbeiten die Behörden innerhalb der EU zusammen. Wenn früher ein EU-Ausländer in Deutschland Verkehrsverstöße begangen hat, passierte ihm nichst, wenn er nicht gerade auf frischer Tat ertappt wurde. Heute arbeiten die Behörden zusammen und er muß auch für falsches parken etc. zahlen. Ähnlich kann es ja auch bei Führerscheinentzug sein.

Wenn der Führerschein Dir entzogen wurde, wie Du schriebst, dann bekommst Du ihn gar nicht wieder, sondern musst ihn neu machen.

Man bekommt den Schein nur zurück, wenn ein Fahrverbot für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen worden war.