Sozialwohnung als Student?

2 Antworten

Ja grundsätzlich ist das möglich - auch bei BaföG-Bezug.

Allerdings: In einigen Städten muss der Wohnungssuchende bereits mindestens zwei oder sogar mehr Jahre da wohnen, um überhaupt einen Antrag stellen zu dürfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der WBS, auch §5-Schein genannt, ist gesetzlich in §5 des Wohnungsbindungsgesetzes geregelt. Ein WBS wird ausgestellt, wenn eine entsprechende finanzielle Bedürftigkeit vorliegt. Diese bemisst sich am Einkommen. Wer keinen WBS hat, kann entsprechende Wohnungen nicht mieten. Empfänger eines Wohnberechtigungsscheins mit sehr geringem Einkommen, wie etwa Geringverdiener, sollten die Voraussetzungen für den Erhalt von Wohngeldprüfen.

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Ob ein Wohnberechtigungsschein bewilligt wird, hängt vom Einkommen ab. Dies bemisst sich an den Einkünften durch eine Arbeitstätigkeit, selbständige Arbeit oder Sozialhilfe. Die finanzielle Grenze hängt von der Zahl der Personen im Haushalt ab. Es gibt Schwellen für alleinstehende Personen und Paare sowie weitere Personen im Haushalt.

https://www.vexcash.com/blog/wohnberechtigungsschein-beantragen-voraussetzungen-fuer-den-wbs/

Die Bedingungen müssen erfüllt sein - nur das ist wichtig.