Sozialhilfe61?

4 Antworten

Bist Du sicher, dass es 2014 und nicht 2016 war ?

Wenn Du aber schon seit 2014 ALG II bezogen hast und während des Bezuges diese Gewinne erzieltest, so hättest Du sie damals schon angeben müssen.

Rechtlich ist es in so einem Fall natürlich eindeutig, dass Du das Geld dann zurückzahlen müsstest. Spätestens dann, wenn das Jobcenter es einfordern würde.

Nun kenne ich hier aber leider die genauen Verjährungsfristen der Forderungsansprüche des Jobcenters nicht, wenn diese Summen wirklich 2014 eingingen und sich das Jobcenter erstmalig jetzt diesbezüglich meldet.

Möglich ist es in bestimmten Fällen aber auch jetzt noch. Siehe hier :

http://mobil.berliner-kurier.de/rechtsanwalt--experte-fuer-hartz-iv-wann-geld-zurueck-ans-jobcenter--21715002

ich habe insgesamt 2000 Euro gewinn und ich muss 2000€ zurückzahlen :(  arge hat berechnet . 

Das ist unregelmäßiges Einkommen, was du für ausgaben gehabt um das Geld zu bekommen, intressiert die Arge nicht.

Das ist Einkommen. Wenn du in der Zeit ALG II bekommen hast, wird es angerechnet. Die Ausgaben sind jedoch dein Privatvergnügen. So würde ich das sehen.

Aber die Profis hier wissen das sicher besser =)


Parhalia  17.07.2016, 19:52

Ich sehe es genauso wie Du. Beim Glücksspiel interessiert das Jobcenter nur der Gewinn und nicht die "Investition". 😉