Sozialbestattung - wer bekommt sie? Wie muss man sich das vorstellen?

1 Antwort

Entsprechenden Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen und Einkommen und evtl.vorhandenes Vermögen nachweisen.

Das betrifft nur Verwandte, die sich nach dem BGB - zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet wären, kannst Du im Internet nachlesen.

Nur einmal als Beispiel :

Einem Single ohne eigene Unterhaltspflichten müssten vom Nettoeinkommen min. 2 x der Regelbedarf für den Lebensunterhalt der Regelbedarfsstufe 1 bleiben.

Das wären derzeit 2 x 502 Euro Regelbedarf und dazu min.noch seine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

An verwertbarem Vermögen dürfte man bis zu 5000 Euro haben.