Sonderkündigungsrecht bei nicht Durchgeführter Schaltung [DSL]?
Hallo Leute,
Ich versuche mal das Problem zu beschreiben.
Ich bin Kunde bei 1und1 und wollte mit meinem DSL Anschluss Umziehen (100.000 Leitung).
Leider war diese nicht Verfügbar und ich entschied mich für das (50.000) Paket das hier Verfügbar war.
Morgen sollte die Schaltung durchgeführt werden durch die Telekom. Eben bekam ich den Anruf das die Schaltung wohl morgen ausfällt da die Verkablung im Verteiler nicht verständlich ist und man nichts ausstecken darf. Auf die Frage wann die Schaltung nun durchgeführt kam die Antwort "Das kann einen Tag dauern oder einen Monat das kann ich Ihnen nicht sagen". Der Fall muss erstmal an das "Tiefbauteam" oder sowas in der Richtung weitergegeben werden.
Ich bin auf den Anschluss angewiesen da ich Selbstständig bin. Ich beziehe derzeit den Surfstick von 1und1 der mit 500 MB täglichen Datenvolumen unbrauchbar ist.
Gibt es bei diesem Fall die möglichkeit sich auf das Sonderkündigungsrecht zu beziehen ?
Ich würde so schnell wie möglich zu einem Kabelanbieter wechseln wollen.
MfG
2 Antworten
Da alle Anbieter die gleiche Hardware benutzen, wird das Problem bei jedem anderen Anbieter auch auftreten. Ob du da durch ein Kündigungsrecht hast, weiß ich nicht
Ein Sonderkündigungsrecht hast du nur, wenn nach einer Mahnung mit Erfüllungsforderung des Vertrages (immer per Einschreiben mit Rückschein) von dir mit Terminstellung (in zwei Wochen) nicht nachgekommen wird. Allerdings muss bewiesen werden, dass der Verzögerungsgrund in Händen des Vertragspartners (1&1) lag. Sagt 1&1, dass das Problem bei der Deutschen Telekom liegt, hast du dennoch ein Sonderkündigungsrecht (mit der Telekom hast du ja kein Vertragsverhältnis).