Sonderkündigungsrecht bei nicht Durchgeführter Schaltung [DSL]?

2 Antworten

Da alle Anbieter die gleiche Hardware benutzen, wird das Problem bei jedem anderen Anbieter auch auftreten. Ob du da durch ein Kündigungsrecht hast, weiß ich nicht

Ein Sonderkündigungsrecht hast du nur, wenn nach einer Mahnung mit Erfüllungsforderung des Vertrages (immer per Einschreiben mit Rückschein) von dir mit Terminstellung (in zwei Wochen) nicht nachgekommen wird. Allerdings muss bewiesen werden, dass der Verzögerungsgrund in Händen des Vertragspartners (1&1) lag. Sagt 1&1, dass das Problem bei der Deutschen Telekom liegt, hast du dennoch ein Sonderkündigungsrecht (mit der Telekom hast du ja kein Vertragsverhältnis).