Sollten diese Mörderinnen eines Tages am Grab ihres Opfers zur Reue kommen?

Vik1234  25.03.2023, 21:58

Welche Mörderinnen

Baerchen7 
Fragesteller
 25.03.2023, 21:59

Die aus Freudenberg die das 12 jährige Mädchen Luise mit über 30 Messerstichen ermordet hatten

11 Antworten

Sie sind keine Mörderinnen, denn dafür müsste man einen Mord begehen, wobei es sich um eine Straftat handelt. Die haben sie nicht begangen, mangels Schuld da noch nicht Strafmündig.

Aber das nur so am Rande, ich weiß das ist Umgangssprachlich gemeint, doch langsam aber sicher geht es mir doch etwas auf den Keks.

Zur Frage: Nein, ich bin nicht dafür irgendwelche Leute an irgendwelche Orte zu zwingen einfach nur um sie zu quälen. Man kann den Ort aufsuchen, wenn man für sich sagt, dass man bereit dafür ist und das so will, dazu sollte aber niemand gezwungen sein.

Und jemanden zu zwingen zu Gott zu beten sollte man gleich dreimal nicht. Ich halte nichts davon IRGENDJEMANDEM einen Glauben oder irgendwelche Glaubensinhalte oder dazugehörende Handlungen aufzuzwingen und ich sehe in diesem Fall nichts, was mich dazu bringen würde meine Haltung zu überdenken.

Abgesehen davon dass man doch, GERADE als Gläubiger Christ, wissen sollte, dass Reue, ehrlich und aufrichtige Reue, nichts ist, was man erzwingen kann. Und Leute für ein Lippenbekenntnis, das niemandem etwas bringt an irgendeinen Ort zu schleifen wäre mir einfach zu arm.

Baerchen7 
Fragesteller
 25.03.2023, 22:04

Keine Mörderinnen? Was dann? Straftäterinnen? Das war Mord mit 30 Messerstichen und keine Notwehr

1
BeviBaby  25.03.2023, 22:14
@Baerchen7

Eine Straftat erfordert Tatbestand (subjektiv und Objektiv), Rechtswidrigkeit und Schuld.

Subjektiver Tatbestand ist Tathandlung, Taterfolg und Kausalität. Kausalität bezeichnet den zwingenden Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg, dass die Tathandlung also nicht hinweggedacht werden könne ohne dass der Taterfolg entfiele.

Tathandlung: Tötungshandlung, was auch immer das nun war.
Taterfolg: Luise ist tot.
Kausalität: Wäre nicht auf sie eingestochen worden wäre sie wohl nicht gestorben, also gegeben.

Der subjektive Tatbestand fragt nach dem Vorsatz. Sagen wir mal, der war hier gegeben.

Weiterhin müsste die ganze Sache Rechtswidrig gewesen sein. Das heißt es darf z.B. kein die Tat entschuldigender Notstand vorliegen, wodurch z.B. eine Notwehrlage daraus würde.

Wir wissen nicht, was genau in dem Wald passiert ist, aber gehen wir mal davon aus, es lag keine vor.

Dann kommen wir zur Schuld. Und fliegen raus. Denn die Schuld ist hier aufgrund des jungen Alters der Täterinnen nicht gegeben.

Damit haben wir zwar die Tathandlung etc. aber keine Schuld, ergo keine Straftat und damit im Endeffekt auch keinen Mord, da jede Straftat, auch der Mord, nach diesem Schema zu prüfen ist.

Das ist die strafrechtliche Betrachtungsweise. Andere Gründe bei der Schuld rauszufliegen wäre z.B. eine erhebliche Störung der Geistestätigkeit (z.B. im Rahmen einer Schizophrenen Episode) oder auch der Notwehrexzess (also wenn ich dem Preisboxer, der mich zu vergewaltigen Versucht nicht nur EINMAL meine Gartenhacke in den Rücken ramme, wodurch ich ihn schon an allen Extremitäten gelähmt habe, sondern noch zweimal, dreimal, viermal in Panik auf ihn einschlage bis er wirklich Matsch ist).

Eventuelle Fehler bitte ich zu entschuldigen, die einzige Straftat die ich gelernt habe durchzuprüfen ist die Steuerhinterziehung... aber das grobe Schema müsste stimmen und vllt. ist es damit leichter nachzuvollziehen warum hier (und in vielen anderen fällen) ein Freispruch erfolgt

0
Sollten diese Mörderinnen eines Tages am Grab ihres Opfers zur Reue kommen?

Dein Wunsch ist verständlich, nur wird man mit Zwang nicht das erreichen, was Du möchtest.

Du hast nach der christlichen Meinung gefragt. Nur gelebte Nächstenliebe könnte in den Mörderinnen einen Wandel bewirken.

In diesem Zusammenhang hat mich das Buch Herzenswende sehr beeindruckt.

Herzenswende

Wie ich lernte, dem Mörder meiner Schwester zu vergeben

https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1045142169

Die Autorin Jeanne Bishop beschreibt, was sie erlebt hat, als sie begann die Sache mit den Augen von Jesus zu sehen. Nie, nicht in Ansätzen, hätte sie geglaubt, dass der zur Tatzeit gefühllose, kaltblütige Mörder ihrer Schwester sich hätte einmal ändern können. Bis zum ersten Kontakt, zehn Jahre danach, hat er die Tat immer bestritten. Die Nächstenliebe von Jeanne hat ihn später dazu bewogen, sich zum Mord zu bekennen und die Familie um Vergebung zu bitten.

Tobias Merckle hat erkannt, dass unser Strafsystem vor allem etwas macht, zu was es nicht gedacht ist. Es geht in erster Linie um Bestrafung. Es geht nur ganz am Rande um die "Arbeit" des Täters an seiner Psyche/an seiner Tat. Wie fühlen sich die Angehörigen der Opfer? Wie konnte ich einem Mitmenschen so etwas antun? Was könnte ich allenfalls an Wiedergutmachung leisten?

Im Buch Jeder verdient eine zweite Chance zeigt Tobias Merckle auf eindrückliche Art auf, wie Resozialisierung, Opferschutz, Wiedergutmachung aussehen müsste, damit Opfer und Täter Heilung erfahren können.

https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1059747173

https://www.youtube.com/watch?v=TbzuwWxqjTM (eine Haft ohne Gitter und Mauern für junge Straftäter)

Du willst also gegen das Grundgesetz verstoßen und Leuten deinen Glauben an ein Phantasiewesen aufzwingen? Mit welcher Berechtigung?

Zudem sind die "Täterinnen" nicht verurteilt (da aufgrund ihres Alters nicht strafmündig), somit würde auch die Strafe sie zum Grab zu führen die Rechte verletzen.

Du kannst nicht random irgendwen dazu zwingen zu Gott zu beten.

Nun, davon hat das getötete Mädchen auch nichts mehr. Vielmehr sollten die beiden Täterinnen ihre Tat aus eigenen Stücken bereuen und nicht, weil irgendjemand sie dazu zwingt. Wer sagt denn überhaupt, dass die Mädchen an Gott glauben?

Und: Das müsste dann schon für alle Mörder(innen) gelten. Wie willst du sowas durchsetzen?