Sollten bei einer Körperintegritätsidentitätsstörung selbstverstümmelde Maßnahmen vorgenommen werden dürfen?
Also eine Körperintegritätsidentitätsstörung ist vergleichbar mit der Geschlechtsidentitätsstörung nur dass es da nicht um das Geschlecht sondern um den Körper geht. Die Patienten lehnen manche ihrer Körperteile ab und manche gehen sogar so weit und lassen sich diese Amputieren
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1 Antwort
Selbstversümmelung ist nicht verboten. Also braucht man es nicht explizit zu erlauben.
Bei einer echten BID ist wohl die Amputation das Mittel der Wahl. Das Problem ist, dass die Betroffenen ewig leiden oder einen Weg finden, die Amputation zu erwirken. Durch die Gefahr der gesellschaftlichen inakzeptanz, wird das dann verschleiert, wodurch die „erfolgreichen“ aus der Krankenbehandlung ausscheiden und damit aus der Beobachtung.
Eine echte wissenschaftliche Aufarbeitung kann so also nicht erfolgen.
Praktisch ist es aber so, dass bid Betroffene manchmal in psychologischer Behandlung sind. Erreichen die ihr „Ziel“, brauchen und gehen sie dort nicht mehr hin. Daneben gibt es aber keine beschriebenen Fälle, in denen bid-Betroffene nach erfolgreicher Umsetzung psychologische Hilfe ersuchen.
Wenn man etwas sucht, das nicht sichtbar ist, muss dort suchen, wo man „nichts“ sieht.