Sollte zur Vereinfachung des Gesetzgebungsprozesses die Möglichkeiten des Bundesrates eingeschränkt werden?

3 Antworten

Von Experte ArnoldBentheim bestätigt

Dazu müsste Artikel 79 Grundgesetz aufgeboben werden. Es ist allerdings strittig, ob eine derartige Änderung überhaupt zulässig ist.

Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel#Selbstschutz_der_Ewigkeitsklausel

Diese Struktur ist nach dem III. Reich eingeführt worden um die zentrale Macht klein zu halten. Insbesondere Bildungspolitik und innere Sicherheit (Polizei) sind seinerzeit den Ländern zugedacht worden um eine zentrale Polizeimacht (wie damals) ein für alle Mal auszuschließen. Und darüber wachen die Bundesländer sehr eifersüchtig.

Eine Beteiligung der Länder ist in manchen Bereichen sehr sinnvoll da Entscheidungen des Bundestages ja auch immer Auswirkungen auf Rechtspositionen der Länder haben. Zudem erledigen viele Landesbeamte auch Bundesaufgaben, z.B. sitzen in den Finanzämter Landesbeamte die Einkommenssteuern prüfen/festlegen, die auch an den Bund fließen.