Sollte man die Frau mit dem volksverhetzenden Schild ausfindig machen, damit sie von der Uni fliegt oder ihren Job verliert?
A
Am Rande einer propalästinensischen Kundgebung in Berlin-Kreuzberg und Neukölln ist es erneut zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten gekommen.
49 Stimmen
12 Antworten
Nein.
Solche Dinge wurden ja bei der Migrationspolitik vorsätzlich ignoriert und jetzt einfach so dagegen vorgehen ist wohl kaum fair.
Grundsätzlich demonstriert diese Frau friedlich mit einem Schild mit bestenfalls fragwürdigen Text.
Ich sehe das als legitime Meinungsäußerung und es geschieht auch im legitimen Rahmen (Demonstration).
Ich stimme dir insofern zu, dass dort und auch bei vielen hier keinerlei Objektivität mehr vorhanden ist, Äußerungen von rechts und links gleichermaßen zu bewerten.
Im privaten Bereich ist es ja nicht. Sondern öffentlich auf der Straße.
Aber es ist privat und hat keinerlei Bezug zum Arbeitgeber oder zur Universität der Betroffenen.
Wenn einer wegen Kindesmissbrauchs angeklagt wird, hat das auch keinen Bezug zum Arbeitgeber. Trotzdem wird er entlassen.
Nicht vergleichbar, das ist strafrechtlich belangbar, "Ausländer raus" zu singen/grölen nicht oder halt solche Plakate zu tragen.
Den Job zu verlieren ist ja auch keine strafrechtliche Maßnahme. Wer sich in der Öffentlichkeit politisch äußert, muss damit rechnen, dass andere das nicht gut finden, und ihm deshalb z.B. keinen Job geben. Das Recht hat jeder Arbeitgeber.
Wie kommst du darauf, dass "Fuck u Germany" volksverhetzend ist? Sie bezieht sich auf ein Land und das erfüllt meines Wissens nicht den entsprechenden Tatbestand, dafür müsste sie sich auf "Deutsche" und nicht "Deutschland" beziehen und selbst dann ist das noch sehr diskutabel und vom Kontext abhängig. Ich würde das erstmal als Meinung verbuchen.
Ne warum
solange man keinen schadet.
aber heute wird man sofort gemieden und in die rechte Seite gestellt wenn man kritisiert
Wenn du Volksverhetzung meinst, gilt natürlich nicht nur für Deutsche, aber sie drischt ja keine Naziparolen und möchte keine Menschengruppe ausgrenzen, sondern kritisiert einen Staat. Das macht sie nicht sonderlich elegant, aber das ist keine Straftat.
Gruß
Eragon
Deutschland den Deutschen - Ausländer raus“ ist allerdings nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht strafbar, wenn nicht andere Elemente (Hitlergruß, Nazi-Zeichen,…) dazu kommen.
Trotzdem werden die Leute öffentlich ausfindig gemacht und entlassen bzw. von der Uni verbannt.
Komisch. Wird da mit zweierlei Maß gemessen?
Ja.
Allerdings wird es sehr wahrscheinlich rechtlich nicht haltbar sein, jemanden wegen einer nicht strafbaren Handlung im privaten Bereich zu entlassen bzw. exmatrikulieren. Und es ist schlicht unverhältnismäßig, eine von Politikern angefeuerte digitale Hetzjagd auf diese Leute zu veranstalten.
Wird da mit zweierlei Maß gemessen?
Logisch, das eine geht schließlich gegen Menschen, das andere ist einfach nur „Fuck you Deutschland“. An letzterem ist halt nichts schlimmes.
Allerdings wird es sehr wahrscheinlich rechtlich nicht haltbar sein, jemanden wegen einer nicht strafbaren Handlung im privaten Bereich zu entlassen bzw. exmatrikulieren.
Erstens geht es bei der Studentin nicht um Exnatrikulation, sondern um ein Hausverbot, zweitens hast du da vermutlich recht.
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-sylt-video-hausverbot-universitaet-rechtswidrig/
Bei der Kündigung hast du aber ebenso vermutlich Unrecht
Ich habe übrigens seit über 25 Jahren in meinem Arbeitsvertrag den Passus dass ich auch privat nicht den Werten des Unternehmens entgegen handeln darf stehen.
Ist schon schwieriger, weil nicht mehr eine Nation, sondern eine juristische Person beleidigt wird, aber sollte auch okay sein.
Wegen eines solchen Schildes könnte man allenfalls einem Beamten am Zeug flicken, von dem eine entsprechende Identifikation mit seinem Dienstherrn und dessen Verfassung erwartet wird.
Die junge Frau muss sich allerdings zu Recht vorhalten lassen, warum sie in diesem "fucking Germany" lebt und dieser "fucking Staat" ihr vermutlich die Existenz sichert.
Stimmt. Es gibt keine einheitlichen Maßstäbe mehr. Ich halte es grundsätzlich für falsch, mediale Hetzjagden gegen Menschen zu veranstalten, die im privaten Bereich Unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit fragwürdige Dinge tun. Wir müssen auch Meinungsäußerungen tolerieren, die wir eklig finden, aber nicht strafbar sind.