Sollte man die Frau mit dem volksverhetzenden Schild ausfindig machen, damit sie von der Uni fliegt oder ihren Job verliert?

Ja, wäre konsequent 65%
Anderes 29%
Nein, sowas gilt nur für Deutsche 6%

49 Stimmen

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Anderes

Nein.

Solche Dinge wurden ja bei der Migrationspolitik vorsätzlich ignoriert und jetzt einfach so dagegen vorgehen ist wohl kaum fair.

Grundsätzlich demonstriert diese Frau friedlich mit einem Schild mit bestenfalls fragwürdigen Text.

Ich sehe das als legitime Meinungsäußerung und es geschieht auch im legitimen Rahmen (Demonstration).

Ich stimme dir insofern zu, dass dort und auch bei vielen hier keinerlei Objektivität mehr vorhanden ist, Äußerungen von rechts und links gleichermaßen zu bewerten.


KimTalk 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 07:45

Stimmt. Es gibt keine einheitlichen Maßstäbe mehr. Ich halte es grundsätzlich für falsch, mediale Hetzjagden gegen Menschen zu veranstalten, die im privaten Bereich Unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit fragwürdige Dinge tun. Wir müssen auch Meinungsäußerungen tolerieren, die wir eklig finden, aber nicht strafbar sind.

KimTalk 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 05:37
@Roland Sperling

Aber es ist privat und hat keinerlei Bezug zum Arbeitgeber oder zur Universität der Betroffenen.

Roland Sperling  31.05.2024, 14:49
@KimTalk

Wenn einer wegen Kindesmissbrauchs angeklagt wird, hat das auch keinen Bezug zum Arbeitgeber. Trotzdem wird er entlassen.

thewhiterice  31.05.2024, 14:58
@Roland Sperling

Nicht vergleichbar, das ist strafrechtlich belangbar, "Ausländer raus" zu singen/grölen nicht oder halt solche Plakate zu tragen.

Roland Sperling  31.05.2024, 15:29
@thewhiterice

Den Job zu verlieren ist ja auch keine strafrechtliche Maßnahme. Wer sich in der Öffentlichkeit politisch äußert, muss damit rechnen, dass andere das nicht gut finden, und ihm deshalb z.B. keinen Job geben. Das Recht hat jeder Arbeitgeber.

Anderes

Wie kommst du darauf, dass "Fuck u Germany" volksverhetzend ist? Sie bezieht sich auf ein Land und das erfüllt meines Wissens nicht den entsprechenden Tatbestand, dafür müsste sie sich auf "Deutsche" und nicht "Deutschland" beziehen und selbst dann ist das noch sehr diskutabel und vom Kontext abhängig. Ich würde das erstmal als Meinung verbuchen.

Anderes

Ne warum

solange man keinen schadet.

aber heute wird man sofort gemieden und in die rechte Seite gestellt wenn man kritisiert

Nein, sowas gilt nur für Deutsche

Wenn du Volksverhetzung meinst, gilt natürlich nicht nur für Deutsche, aber sie drischt ja keine Naziparolen und möchte keine Menschengruppe ausgrenzen, sondern kritisiert einen Staat. Das macht sie nicht sonderlich elegant, aber das ist keine Straftat.

Gruß

Eragon


KimTalk 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 07:14

Deutschland den Deutschen - Ausländer raus“ ist allerdings nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht strafbar, wenn nicht andere Elemente (Hitlergruß, Nazi-Zeichen,…) dazu kommen.

Trotzdem werden die Leute öffentlich ausfindig gemacht und entlassen bzw. von der Uni verbannt.

Komisch. Wird da mit zweierlei Maß gemessen?

DerRoll  30.05.2024, 07:16
@KimTalk
Trotzdem werden die Leute öffentlich ausfindig gemacht und entlassen bzw. von der Uni verbannt.

"Nicht strafbar" bedeutet nicht dass sas Verhalten keine Konsequenzen hat.

KimTalk 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 07:18
@DerRoll

Ja.

Allerdings wird es sehr wahrscheinlich rechtlich nicht haltbar sein, jemanden wegen einer nicht strafbaren Handlung im privaten Bereich zu entlassen bzw. exmatrikulieren. Und es ist schlicht unverhältnismäßig, eine von Politikern angefeuerte digitale Hetzjagd auf diese Leute zu veranstalten.

EragonArya  30.05.2024, 07:19
@KimTalk
Wird da mit zweierlei Maß gemessen?

Logisch, das eine geht schließlich gegen Menschen, das andere ist einfach nur „Fuck you Deutschland“. An letzterem ist halt nichts schlimmes.

DerRoll  30.05.2024, 07:32
@KimTalk
Allerdings wird es sehr wahrscheinlich rechtlich nicht haltbar sein, jemanden wegen einer nicht strafbaren Handlung im privaten Bereich zu entlassen bzw. exmatrikulieren.

Erstens geht es bei der Studentin nicht um Exnatrikulation, sondern um ein Hausverbot, zweitens hast du da vermutlich recht.

https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-sylt-video-hausverbot-universitaet-rechtswidrig/

Bei der Kündigung hast du aber ebenso vermutlich Unrecht

https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/sylt-video-fristlose-kuendigung-nach-rassistischen-parolen-ist-das-rechtens/29819654.html

Ich habe übrigens seit über 25 Jahren in meinem Arbeitsvertrag den Passus dass ich auch privat nicht den Werten des Unternehmens entgegen handeln darf stehen.

EragonArya  30.05.2024, 09:40
@KimTalk

Ist schon schwieriger, weil nicht mehr eine Nation, sondern eine juristische Person beleidigt wird, aber sollte auch okay sein.

Anderes

Wegen eines solchen Schildes könnte man allenfalls einem Beamten am Zeug flicken, von dem eine entsprechende Identifikation mit seinem Dienstherrn und dessen Verfassung erwartet wird.

Die junge Frau muss sich allerdings zu Recht vorhalten lassen, warum sie in diesem "fucking Germany" lebt und dieser "fucking Staat" ihr vermutlich die Existenz sichert.