Sollte man Deutschen die Staatsangehörigkeit aberkennen können, die russische Kriegspropaganda betreiben?
Bei einem Beitritt zu Streitkräften eines fremden Landes ist das auch im Falle einer Doppelstaatsangehörigkeit auch heute möglich.
Sollte diese Möglichkeit auch auf Personen ausgeweitet werden, die deutschenfeindliche russische Kriegspropaganda betreiben wie z.B. diese beiden AfD-Bundestagsabgeordneten?
https://www.t-online.de/nachrichten/ukraine/id_100125286/afd-abgeordneter-verteidigt-russland.html
Das Ergebnis basiert auf 37 Abstimmungen
10 Antworten
Nein natürlich nicht, de AfD muß man natürlich nicht wählen und natürlich darf jede andere Partei die entlarfenden Aussagen für den Wahlkampf nutzen.
Aber wo kämmen wir den hin wenn die Staatsbürgerschafft von der Meinung abhängig wäre. An sich in das Land das die AfD will.
Nein, wenn jemand spricht dann kann man wiedersprechen und so funktioniert das mit der Meinungsfreiheit und das ist auch gut so.
Das ist verfassungsrechtlich selbstverständlich nicht möglich.
Und bei Freier Meinungsäußerung, die selbstverständlich keine Straftat ist, so lange gewisse Regeln eingehalten werden, erst recht nicht!
Wenn der Staat die Meinung vorschreibt: Willkommen in der Diktatur!
Deutschland hat das Abkommen zur Verminderung von Staatenlosigkeit ratifiziert, deswegen vernichten auch manche Flüchtlinge ihre Pässe und Unterlagen um die Ermittlung ihrer Staatszugehörigkeit zu behindern. Wir können nicht einfach Nationalität verweigern, das wurde in der Vergangenheit von einigen Staaten in Konflikten gemacht und führte zu Millionen von ungeschützten Flüchtlingen ohne jegliche Vertretung.
Abgesehen davon ist deine Nationalität nicht an Meinungen gebunden, das wäre idiotisch.
Es hat schon seinen Grund, das die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aberkannt werden kann, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird.
Das ist verfassungsrechtlich gar nicht möglich.
Ob das in manchen Fällen wünschenswert wäre oder nicht, ist eine andere Angelegenheit.