Sollte die Berufsgenossenschaft während des Ramadan, Stichproben machen, ob die volle Einsatzfähigkeit noch gegeben ist?

8 Antworten

Was hat dir BG damit zu tun? Ein Arbeitnehmer hat die Pflicht, seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen, schließlich wird man dafür bezahlt.

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht tut, egal aus welchen Gründen, Abmahnung und ggf. Kündigung. Wenn ich die Arbeit von solchen Kollegen miterledigen sollte, dann wäre ich da ganz schnell beim Chef.

Klaraaha  01.04.2022, 09:51

Die BG muss zahlen wenn es zu einem Unfall kommt. Der AG ist mitverantwortlich. Er kann auch keinen offensichtlich betrunkenen oder bekifften Fahrer einen LKW fahren lassen. Dass andere die Arbeit übernehmen müssen, ist nicht das Hauptproblem.

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Das sollte immer Grundvoraussetzung sein, auch bei Kollegen die einfach nur eine Diät machen oder so.

Nein, das wäre ein zu hoher Kostenfaktor.

Sinnvoller ist es wenn Kollegen welche feststellen das Kollegen nicht mehr einsatzfähig, leistungsfähig sind dies beim Arbeitgeber anzeigen. Das aus zweierlei Gründen : Zum Einen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zum Zweiten weil es maximal unkollegial ist die Kollegen für sich mitarbeiten zu lassen weil man SELBSTVERSCHULDET nicht mehr voll einsatzfähig ist.

"Religion" ist ein privates Hobby und gehört in die Freizeit, nicht an den Arbeitsplatz.

In Deinem geschilderten Falle würde ich als Arbeitgeber abmahnen - denn die verminderte Einsatzfähigkeit ist SELBSTVERSCHULDET - und im Wiederholungsfall kündigen.

Wem sein Hobby, sei es Angeln, Karnevalsverein oder "Religion" wichtiger ist als seine Arbeit der zeigt damit das er kein wirkliches Interesse an der Arbeit hat.

Rudigems 
Fragesteller
 01.04.2022, 15:22

Das Problem ist nur, das es Arbeitsstellen gibt, wo in einzelnen Abteilungen bis zu 95% Muslime arbeiten. Da muss schon Kontrolle von außen kommen.

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Nein, das wäre zu kostenaufwendig. Eigentlich ist der AG zuständig. Er kann solche auffälligen Mitarbeiter nachhause schicken. Wäre dann unbezahlter oder bezahlter Urlaub, je nachdem ob noch genügend Urlaubstage vorhanden sind.

Stichproben machen, ob die volle Einsatzfähigkeit noch gegeben ist?

Ja, bei dir ist dies wohl erforderlich.

Rudigems 
Fragesteller
 01.04.2022, 15:24

Bin Rentner

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