Sollte der Missbrauch an Kindern stärker bestraft werden?
Bsp: Ein Angeklagter des Münster Missbrauchs fall hat nur 3 Jahre Haft bekommen
Mir ist bewusst die Strafen wurden vor kurzen hoch gesetzt, in meinen Augen jedoch immer noch zu niedrig
Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen
7 Antworten
Definitiv ja. Mindestens 10 Jahre bis Lebenslänglich, damit das zum Einen auch abschreckende Wirkungen hat und zum anderen unsere Kinder von solchen „Menschen“ viel besser geschützt werden.
Eswird Zeit, dass sich viel mehr um die Opfer gekümmert wird und nicht um die Täter. Die Täter gehören einfach nur eingesperrt.
Gruß NicoFFFan
Ich bin mir nicht sicher was für ein solches Verbrechen eine angemessene Strafe ist.
Ich weiss nur, dass der Staat alles Erdenkliche für die Täter macht, die bekommen oft sofort einen Therapeuten und vieles mehr.
Die Opfer hingegen bleiben danach allein. Klar ganz am Anfang gibt's noch ein bisschen Unterstützung, die hält jedoch nicht lange an.
Und einen Therapeuten zu finden ist für die Opfer oft ein Ding der Unmöglichkeit oder mit viel Aufwand und langen Wartezeiten verbunden.
Der Staat und selbst der weisse Ring schreiten ja erst ein, wenn sie das tun, wenn schon alles zu spät ist.
Prävention gibt es nicht wirklich, nur auf dem Papier.
"Wir haben genügend und ausreichend scharfe Gesetze, aber oft sind der Justiz und der Polizei die Hände gebunden."
Das hat mir ein Polizist gesagt und mich wieder nach Hause geschickt.
Es würde mir schon genügen, wenn das Jugendamt erstmal wirklich etwas gegen solche Fälle unternehmen würde.
Es sollte viel mehr für die Opfer getan werden.
Ich finde es traurige, dass der Tierschutzverein (Deutscher Tierschutzbund: 800.000 Mitglieder, Kinderschutzbund: 50.000) so viel mehr Mitglieder als der Kinderschutzverein hat.
Höhere Strafen schrecken nicht stärker ab, sie erhöhen nur unnötig das Risiko für die Opfer, zur Vertuschung getötet zu werden.
Es gibt Abstufungen im Maß des Unrechts einer Straftat. Vergewaltiger*innen, die ihre Opfer traumatisieren, verdienen zweifellos harte Strafen. Eine Hilfestellung beim Masturbieren kann aber in gewissen Fällen auch straffrei bleiben, nämlich dann, wenn die Initiative vom «Opfer» ausgeht und der «Täter» erst dazu überredet werden musste.
Wenn es schon mit der höchst möglichen Strafe bedroht wird, einem Kind beim Pipi machen zu helfen, wie soll man dann einen Vergewaltiger bestrafen und welche Strafe hat dann ein Kindermörder verdient?
Hier wird oft allzu leicht die Verhältnismäßigkeit der Mittel außer Acht gelassen.