Täter angeschrien und Polizei gerufen, werde ich bestraft?
Hallo,
Heute Abend geschieh vor meinen Augen im öffentlichen Strassenverkehr das undenkbare... Ein fremder Mann stieg in den halb-leeren Bus und fing an Kinder zu belästigen indem er eins davon getreichelt hat und sich neben ihm gesetzt hat. Die Kinder sind vorher alleine eingestiegen und saßen gegenüber von mir, eins davon war eingenickt.
Ich reagierte indem ich die Kinder fragte ob die Person ihnen bekannt sei. Nachdem sie mir mit seitlichem nicken übermittelt haben dass dieß nicht der Fall war, stand ich auf und forderte den Mann wiederholt auf von den Kindern wegzugehen, was er tat aber weiterhin die Kinder angesprochen hat. Was ich mit weiteren Aufforderungen versucht habe zu verhindern, nachdem der Mann weiterhin mit den Kindern versucht hat zu reden habe ich den Mann angeschriehen (aus Frust und Panik, er konnte im ganzen Bus sein doch er saß den Kindern gegenüber) die Polizei kontaktiert und den Mann schnell aus den Bus am arm geleitet. Ich habe danach der Polizei meine Dokumente gezeigt und ein Augenzeuge hat alles bestätigt was ich gesagt habe und seine Personalien auch hinterlassen.
Ich bin mir im Klaren, dass egal was mir passiert besser ist als was die sichtbar erschrockenen Kinder durchmachten. Aber ich würde gerne wissen ob ich mich mit meinem Handeln strafbar gemacht habe.
Der Fall wird dann wahrscheinlich an die KriPo weitergeleitet. Da ich ausländischer Studierender bin, bin ich mit dem Gesetz nicht so gut vertraut. Mir wurde immer gesagt dass ich weggucken soll, aber Kinderbelästigung stößt bei mir auf einen Nerv, weil ich selbst Opfer war in der Kindheit. (Sorry für mein minderwertiges Deutsch...)
Vielen Dank und Gruß,
Armin
7 Antworten
Besser so, ich habe Ähnliches erlebt. Und ich gehe auch eine Nummer sicher. Es gibt immer wieder solche Kranken Pädophile. Da muss man eingreifen, klar es könnte jemand sein der seine Enkel o.Ä. vermisst und in Trance nicht weiß was er tut. Oder er wollte wirklich nur nett zu Kindern sein, da er vielleicht einen Flashback aus seiner Kindheit bekommen hatte wie es damals so war und wie schnell die Zeit vergeht etc.
Kurzum, das Problem ist man steckt nicht dahinter!
So wie du das ganze schilderst liegt keine strafbare Handlung vor. Sollte der Mann dich wegen Nötigung anzeigen, so denke ich, wir die Polizei deine Handlung als rechtmässig einstufen.
Da fällt mir ein Stein vom Herzen. Der man war nicht ansprechbar, der konnte fast kein Deutsch, außer "Bruder" und "Englisch". Englisch konnte er aber auch keins. Ich habe Bedenken weil ich die öffentliche Ruhr gestört habe und den Mann ageschrien habe ins gesicht.
ob ich mich mit meinem Handeln strafbar gemacht habe.
Nein, hast du nicht - du hast alles richtig gemacht
Mir wurde immer gesagt dass ich weggucken soll
Ich weiß nicht, wer dir das gesagt hat, aber derjenige sollte sich was schämen. Es sollten mehr Leute den Mut haben, was zu sagen, wenn sie sowas mitbekommen
Jemanden anzuschreien ist nicht strafbar
Hast in meinen Augen alles richtig gemacht. Und auch nix, was strafbar ist oder so.
By the way...Die Polizisten haben mir auch gesagt dass ich nichts falsches gemacht habe. DIe sind auch sehr schnell an Ort und Stelle gewesen und haben sehr professionell gehandelt. Was ich in meiner Heimat nie erlebt habe. Ich liebe dieses Land und möchte gerne nichts rechtswidriges machen.
Ich habe ihnen alles gesagt, Wort für Wort wie es passiert ist. Aber das deutsche gesetz kann ich noch nicht gut, ich bin erst seit 3 Jahren hier. Ich kenne nur was ich als Bürger zu beachten habe und was mein Studium angeht, aber Strafrecht ist bei mir ein großes "?" :D
Ich habe den Mann schon oft gesehen, wie er sich im fast-leeren Bus neben Mädels gesetzt hat... Widerlich sowas zu sehen. Aber fremde Kinder anfassen!? Das hat bei mir so eine starke Wut ausgelöst. Vielen dank du netter Mensch! <3