Soll die FU Berlin einen moslemischen palästinensischen Studenten nach mutmaßlichem Angriff auf Juden exmatrikulieren?

4 Antworten

Wenn das Hochschulgesetz keine Exmatrikulation als Strafe für Fehlverhalten vorsieht, dann ist sie nicht möglich. Außerdem muss der Sachverhalt geklärt und der Täter von einem Gericht verurteilt werden, um ihn sanktionieren zu können.

Opfer von Genoziden reagieren häufig völlig irrational.

Diese Straftat sollte von der Justiz entsprechend geahndet werden.

Gleichzeitig sind weitreichende Angebote , die den Aufklärungsbedarf für die Bekämpfung von Antisemitismus erfüllen, notwendig.

Man sollte diese Menschen darüber aufklären, dass die Herstellung einer Gleichsetzung von Israels ethnonationalistischen Politik und dem Judentum defakto antisemitisch ist.

Nein, das sollte die FU nicht machen. Es scheint ja noch gar nicht festzustellen, was genau gewesen ist.