Sind unten beschriebene Kosten zulässig?

2 Antworten

Der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses geht hier ein mündlicher Auflösungsvertrag voraus. Der Vermieter hat ohne deine ausdrückliche 'Zustimmung
Klauseln inkraft gesetzt , die allesamt nichtig sind.

Das "Kautionsbuch" kannn ja nur ein Kautionssparbuch sein und muss daher durch die ausstellende Bank auch als solches gekennzeichnet sein. Die Ausstellungskosten trägt der Vermieter. Auszahlungen von diesem Sparbuch darf die Bank nur mit deiner Genehmigung vornehmen. Es steht zu vermuten, dass der Vermieter hier fälschlich gehandelt hat.

Fazit: Der Kautionsabrechnung ist zu widersprechen. Diese 20€ Verwaltungskosten sind ebenfalls unwirksam, obwohl im Mietvertrag verankert, denn Verwaltungskosten hat stets der Vermieter zu tragen. Fordere den Vermieter unter Fristsetzung auf den Betrag von 75,00€ auf dein Konto zu überweisen.

15€ für das Kautionsbuch

Was bitte schön soll denn ein Kautionsbuch sein?

Zinsen aus der Kaution sind nachzuweisen - gleichgültig wie gering sie auch sein mögen.

20€ Verwaltungskosten für den frühzeitigen Auszug. Dies war so im Mietvertrag vereinbart, wäre für mich also in Ordnung.

Dabei dürfte es sich um eine nicht zulässige Klausel handeln.

40€, da ich keinen Nachmieter gestellt habe, da die Hausmeisterin bereits jemanden hatte. Stand so auch nicht um Mietvertrag.

Es ist nicht Aufgabe eines Mieters einen Nachmieter zu stellen - einseitige Benachteiligung, da ein Vermieter im Prinzip jeden genannten potentiellen Nachmieter ablehnen kann.