Sind karambitmesser verboten in Deutschland?

3 Antworten

Du darfst Karambit-Messer besitzen!

Allerdings dafst du sie nicht führen weil sie vor ein paar jahren als waffe eingestuft wurden.

Wenn du umziehst und das Messer transportieren musst,darft du es nur in einer separierten tasche transportieren,welche du abschliessen kannst.Ein Rucksack mit einem schloss würde also reichen.

JuraErstie  24.05.2016, 14:49

nicht jede Waffe fällt unter das Führverbot nach §42a WaffG

PatrickLassan  24.05.2016, 14:54
@JuraErstie

Karambits schon.

§ 42a Abs. 1 WaffG verbietet (ua.) das Führen von "Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1"

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 lautet wie folgt:

Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere 1.1  Hieb-und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

ES1956  24.05.2016, 14:49

Du darfst Karambit-Messer besitzen!

Ab 18.

JuraErstie  24.05.2016, 15:39

Bitte nochmal meine Aussage lesen. Ich sagte, dass grds. nicht jede Waffe unter das Führverbot des §42a WaffG fällt. Besagte Messer erwähnte ich nicht.

ES1956  24.05.2016, 16:04
@JuraErstie

welche Waffe fällt denn nicht unter 42a?

PatrickLassan  24.05.2016, 17:03
@JuraErstie

Ich sagte, dass grds. nicht jede Waffe unter das Führverbot des §42a WaffG fällt

Das habe ich verstanden. In der Frage geht es aber nun mal um Karambits und nicht um legale Springmesser. Das sind meines Wissens die einzigen als Waffen eingestuften Messer, die man legal besitzen darf, die nicht unter § 42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG fallen.

ES1956  24.05.2016, 20:13
@PatrickLassan

Warum sollten Springmesser nicht unter 42a (1) 2 UND 3 fallen?

Karambits gelten in DE als Waffe ( BKA Feststellungsbescheid von 2012). Daher Besitz ab 18 Jahre und füren verboten.

Karambit gelten in D als Waffe.

Also: Besitz ab 18 erlaubt, Führen nach §42a verboten.