Es entspricht den bisherigen Gepflogenheiten, auch wenn es kein juristisch einklagbarer Anspruch ist, dass der Bundestag Kandidaten der Fraktionen jeweils auch zu Vizepräsidenten des Bundestages wählt. Ebenso ist es mit dem Posten des Bundestagspräsidenten; es wird üblicherweise der Kandidat der stärksten Fraktion gewählt. Auch darauf hat die größte Fraktion keinen einklagbaren Anspruch.
Den AfD-Kandidaten wurde abweichend von der jahrzehntelang geübten Praxis immer die Wahl zum Vizepräsidenten versagt. Anders beispielsweis in Sachsen, wo nun ein AfD-Kandidat zum Vizepräsidenten des Landtages gewählt wurde.
Sollte auch der Bundestag diese Form der Diskriminierung der AfD und ihrer Wähler beenden und einen AfD-Kandidaten zum Vizepräsidenten wählen?
Ich hielte das für sinnvoll. Ich habe die CDU gewählt. Gleichzeitig halte ich es für falsch, wenn man die zweitstärkste Fraktion des Bundestages und die 10,3 Millionen AfD-Wähler in dieser Form entrechtet. Das ist aus meiner Sicht undemokratisch.