Sind Apothekenübliche Waren, freiverkäuflich Waren?

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Apothekenübliche Waren sind sowohl rezeptpflichtige als auch freiverkäufliche, nämlich alle Waren, die man im Sortiment einer Apotheke erwartet.

Apothekenpflichtige Waren snd nicht verschreibungspflichtige MEDIKAMENTE wie leichte Schmerztabletten, Fieberzäpfchen, Sportsalben usw., die aber nur in einer Apotheke verkauft werden dürfen.

Apothekenüblich sind aber auch Pflaster, Nahrungsergänzungsmittel, Blutdruckmessgeräte, Hustenpastillen, Kräutertees, aber auch bestimmte Gewürze wie Kardamom, Hirschhornsalz, Rosenwasser usw.

Apothekenüblich...was ist das? Ruf bei einer Versandapotheke an und erkundige Dich.....kenne nur verschreibungspflichtige Medikamente!