Sexunfall - Bett kaputt! Zählt die Haftpflicht?

10 Antworten

Wer ist Verursacher des Schadens und wer ist versichert. Sind beide Verursacher und nur eines davon versichert gibt es wenn überhaupt nur das halbe Bett.

Würde aber der Bettüberlasserin der Schaden zugeordnet werden können, müsste deren Hausrat event. bezahlen.

Ich glaube du wirst Pech haben, da du den Schaden erst jetzt melden wirst (fast 4 Wochen später) Du hättest sofort nach Feststellung des Schadens die Versicherung informieren müssen. Wie das Bett kaputt gegangen ist, spielt eine Nebenrolle jetzt.

Ich gehe davon aus dass hier ein normaler ersatzpflichtiger Schaden vorliegt, sofern die Ursache nicht am Bett selber (Materialfehler usw.) liegt.

Das Bett wurde auch bestimmungsgemäß benutzt - sofern man als Erwachsener dies nicht mit einem Trampolin verwechselt hat, dann wäre es evtl. grob fahrlässig (bei guten Tarifen ist jedoch auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert). Eine Gefälligkeitshandlung (Bett zur Verfügung gestellt) wird vermutlich keine Rolle spielen und wenn doch - sowas sollte in heutigen guten Versicherungen grundsätzlich mit enthalten sein.

Allerdings gibt es hier ja zwei Beteiligte die sich die Schuld teilen - daher hat auch der andere dies seiner Privathaftpflicht zu melden. Ja im Grunde ist das jetzt streng genommen zu spät da eine Meldung unverzüglich erfolgen muss, ich denke aber das wird hier eher kein Problem sein, sofern die Geschädigte auch alles noch belegen kann und nicht etwa das Bett schon entsorgt hat (als Anspruchsteller muss man den Schaden nachweisen können was nicht mehr geht wenn Beweise vernichtet).

Es gibt bei einer solchen "Tätigkeit" aber Ausnahmen die i. d. R. nicht versichert sind. Ausgeschlossen sind üblicherweise ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigungen aller Art. Wenn es also beispielsweise während bestimmter SM-Spiele zu Schäden kommt wird nicht geleistet. Wobei hier weniger das Bett betroffen sein wird, aber die andere Person unbeabsichtigt verletzt werden kann. Hier zahlt die Versicherung nicht.

Hallo KleineMilch! Also ich würde der Versicherung den Schaden melden. Aber bitte bei der Wahrheit bleiben! Sollte auch nur 1/2 Bett ersetzt werden, so ist dies auch ein Erfolg. Anderseits empfehle ich doch zum Kauf eines stabileren/belastbaren Bettes, auch wenn es etwas teurer sein sollte. Die Versicherungen kennen bestimmt schon solche Vorkommnisse. Die sind bestimmt schon abgehärtet , könnte mir vorstellen, dass sie noch ganz andere "Geschichten" auf Lager haben. LG aus Berlin.

Es werden die witzigsten Geschichten bei der Versicherung eingereicht, da ist das vergleichsweise harmlos. Vermutlich ist die Wahrheit wirklich das Beste, man kann sie ja auch umschreiben bzw. muss ja nicht ins Detail gehen. Versuch es doch einfach mal.