Selbstwehr?

5 Antworten

… mit Messer drohen mich in Ruhe zu lassen?

Nein.

Du kannst auch einfach sehen, das Du das Weite suchst und Dich gar nicht erst in solche Situationen begibst und potentielle Probleme schon von Weitem umgehst.

Wenn Du aus Angst weil Du Dich bedroht fühlst (zuerst) ein Messer ziehst, dann bist Du die Bedrohung für die andere Person und im Zweifel der Aggressor. Denn Du hast zuerst nach einem potentiell tödlichen Gegenstand gegriffen. Und das sogar in einem Moment, wo es noch gar nicht nötig war.

Zieht Einer ein Messer, zieht der Andere (oder die Anderen) auch eines, oder sogar noch schlimmer. Dann stechen halt alle Anderen gleichzeitig auf Dich ein, da hat Dir Dein Messer ja toll geholfen…

Du drehst damit das Du (zuerst) etwas "ziehst" nur die Gewaltspirale nach oben und machst für Alle (auch für Dich) die Folgen schlimmer.

Und es gibt keinen Gewinner bei einem Messerkampf, nur Verlierer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Nein. Du darfst nur exakt so viel Gewalt anwenden, wie zur Abwehr nötig ist. Alles, was darüber hinaus geht, ist KEINE Notwehr oder Nothilfe.

Einen Unbewaffnenten, der dir einen anzüglichen Spruch drückt, mit einer Waffe zu bedrohen, ist ebenfalls keine Notwehr.

Nein, ein Messer ist sowieso ein denkbar schlechtes mittel zur Selbstzverteidigung, wenn man damit nicht umgehen, und sich die Anatomie des Menschen nicht zu Nutze machen kann. Wahllos damit rumstechen und schneiden bringt überhaupt nichts. Möglicherweise hast Du dein Gegenüber schon durch Stiche tödlich verletzt, nur die Wirkung ist noch nicht eingetreten. Und dann erkläre mal dem Strafrichter, worin da die Erforderlichkeit in der Notwehr liegt, einen Menschen zu töten, nur weil er dir z.B. eine Ohrfeige verpassen wollte? Vergiß das mit dem Messer ganz schnell. Da verstehen die Gerichte keinen Spaß.

Nein.

Du darfst niemanden bedrohen. Vor allem nicht mit Waffen.

Das wäre dann "Eskalation" statt "Verteidigung". Damit würdest Du Dich in die Position des bösen Aggressors begeben.

Vor Gericht hättest Du schlechte Chancen.

Du darfst keine Selbstjustiz ausüben. Dafür haben wir die Polizei.

...

Du darfst Dich aber im schlimmsten Fall körperlich wehren, wenn Du angegriffen werden solltest. Das nennt man NOTWEHR!

Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.