Selbstständigkeit als Alg. II Empfänger

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Recherchiere mal den Begriff: Aufstockung

Das dürfte in deinem Fall die korrekte Bezeichnung sein.

Weiterhin sieht das Amt grundsätzlich das Problem, dass du dir deine Selbständigkeit vom Amt finanzieren lässt, ohne weiterhin eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu suchen. Letzteres solltest du auch weiterhin tun. Dann kannst du als gering verdienender Selbständiger mit H4 aufstocken. Dabei ist das ein Geben und Nehmen. Es gibt unterschiedliche Quellen und Broschüren dazu, wie sich Amt und Selbständiger nicht gegenseitig blockieren sondern ergänzen. So kommt zB auch eine Förderung für ALG2 Empfänger in Frage, zu beantragen über den Fallmanager.

Die Anfangsphase dürfte heftig werden, aber wenn du Aussicht auf ein Verlassen der ALG2 Situation hast, dann setzt alles in Bewegung was geht!

Cornyx  11.01.2012, 17:02

Vielen Dank fürs Sternchen :-)

Viel Erfolg!

  1. Wer Selbstständig ist , ist nicht arbeitslos
  2. Als Subunternehmer musst du dann für mehrere Auftraggeber arbeiten, Werblich entsprechend auftreten etc. sonst ist es eine Scheniselbstständigkeit

Der offizielle weg geht anders, das weiss ich, aber es würde mir viel Zeit und Mühe ersparen, da ich auf Experten angewiesen bin um Geschäftsprognosen ect. zu erstellen.

Der offizielle Weg ist aber der bessere. Offiziell hätte sich Herr Wulf auch gleich nen Bankkredit holen können ;-)

grundsätzlich ist es so: Sobal du einen Gewerbeschein hast ist kein Amt mehr für dich zuständig..stattdessen musst du mit ca. 250 - 350 Euro deine krankenkasse selbst bezahlen und ausserdem viel geld dem Finanzamt geben...da das für viele Einsteiger aber zuviel ist gibt es auch Förderungen vom Arbeitsamt (auch als ALG 2ler) die dir in der ersten Zeit helfen...dein Fallbearbeiter entscheidet ob deine Selbsständigkeit förderungswürdig ist oder die ganze Sache eher kritisch zu sehen ist..zum beispiel bei Reseller Geschichten im Multilevel-Marketing oder ähnlichen unseriösen Selbstständigkeiten...

Also wie naiv kann man sein? Natürlich entfällt dein Anspruch so lange bis du nachweisen kann wieviel du verdient hast und das geht nur mit einem Beweis, dem Steuerbescheid den du im nächsten Jahr bekommen würdest

Hallo. Danke schonmal für die schnellen Antworten.

Es handelt sich um eine Seriöse Handwerktliche Tätigkeit. Die Branche ist sehr stark am wachsen und es herrscht akuter Fachkräftemangel, daher sehe ich sehr gute Chancen relativ schnell aus dem Alg. rauszukommen. Mir geht es nur darum die ersten 2-3 Monate überbrücken zu können, was ich ohne Alg. allerdings nicht schaffen werde.