Schweiz L Motorrad Regel?

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Die Polizei erstattet eine Anzeige bei der zuständigen Bezirks-Staatsanwaltschaft. Die Strafe wird als Vergehen (Art. 10 Abs. 3 StGB) geahndet und zieht eine Freiheitsstrafe bis maximal drei Jahre oder eine Geldstrafe nach sich. Ausserdem wird Dein Lernfahrausweis oder ein schon bestehender Autoführerausweis vom Strassenverkehrsamt eingezogen und Du bekommst eine Sperrfrist von 1-2 Jahren, während welchen Du nicht mehr zu Prüfungen/Lernfahrausweisen irgendwelcher Fahrzeugkategorien zugelassen wirst.

Die zumeist im Strafbefehlsverfahren verhängte Strafe wird - gleich wie ein Wohnungseinbruch oder ein Raub - im Strafregister eingetragen (egal ob Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhängt wurde). Der Strafregistereintrag wird nach einigen Jahren gelöscht, in der Regel sind es 2-3 Jahre; er ist aber für Amtsstellen der Justiz schweizweit noch 10 Jahre einsehbar und führt dazu, dass mögliche spätere Strafverfahren während dieser Frist in deutlich härtere Urteile münden, ganz besonders, wenn es wieder ein Delikt im Strassenverkehr sein sollte.

Sofern Du keine Vorstrafen hast, müsstest Du konkret als erwischter Ersttäter "lediglich" mit einer Geldstrafe in der Grössenordnung 1000 - 2000 CHF rechnen, von welcher ein Teil (z.B. 1000 CHF) als Busse, der Rest bedingt ausgesprochen wird, mit einer Probezeit vom zwei Jahren. Falls Du in Deinem Beruf bereits ein stattliches mittelständisches Einkommen erzielst, kann die einkommensabhängige Geldstrafe auch bis 5000 CHF betragen. Den Strafregistereintrag und Entzug von Lern -und Führerausweis wirst Du in jedem Fall zusätzlich bekommen.

Wirst Du ausserdem erwischt, weil Du einen Unfall gemacht hast, während die Mitfahrerin illegal hinten auf dem Motorrad gesessen ist, wird die Versicherung die Unfallkosten nicht übernehmen. Wenn Du also in einen Mercedes reindonnerst und der Sachschaden 30'000 CHF beträgt, wird die Versicherung Regress nehmen und Dich gerichtlich in einem Zivilprozess zur Zahlung dieser Summe zwingen. Wenn Du dies nicht bezahlen kannst, wirst Du betrieben. Und die Versicherung kündigt den Vertrag (Police) fristlos. Damit wirst Du es in den darauf folgenden Jahren schwer haben, wieder an einen Versicherungsvertrag zu kommen - ausser Du machst im Versicherungsantrag falsche Angaben. Aber wehe, wenn die Versicherung das herausfindet - dann bezahlen sie bei einem Unfall keinen Cent! Und Versicherungen tauschen gerne und oft Daten untereinander über eine elektronische Plattform namens ZIS (Zentrales Informationssystem) aus, die vom SVV (Versicherungsverband) betrieben wird. Früher oder später findet es die Versicherung heraus, falls Du in den Antragsformularen geschummelt hast. Teilweise bekommen Versicherungen auch Informationen von den Strassenverkehrsämtern.

Es kann sehr unangenehm werden, deshalb rate ich dringend davon ab, jemand auf dem Motorrad illegal mitzuführen, bevor Du die Prüfung bestanden hast. Es gibt deutlich mehr Probleme, als man es vielleicht denken würde.

Maytig  04.04.2023, 23:12

Digga was ist denn bei dir falsch? So ein bullshit es gibt lediglich eine strafe von 250fr

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davegarten  04.04.2023, 23:18
@Maytig

Du hattest die Frage gestellt. Wenn Du die Antwort besser weisst, warum fragst Du dann? Und ich sage Dir, das gibt ganz sicher nicht nur 250 CHF Busse.

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davegarten  04.04.2023, 23:35
@davegarten

Falls du ChatGPT danach gefragt hast... Da kann ich Dir aus Erfahrung sagen, dass dessen juristisches Beurteilungsvermögen in Sachen Schweizer Recht alles andere als exakt ist und die Ergebnisse zum Teil ziemlich falsch sind.

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