Erweiterungsprüfung von A1 auf A2 nicht bestanden; hat es Sinn, sie zu widerholen?

6 Antworten

Auch beim alten stand war es so, das du den Lappen nicht einfach erweitern kannst. Auch hier sind Fahrstunden und eine entsprechende Prüfung notwendig.

Wenn du durchgefallen bist, war das allein dein Fehler, da kann die Fahrschule ja nichts dafür wenn du Bockmist baust.

Mehr wird aus deiner ziemlich unklaren Fragestellungen nicht bekannt.

Mittenwald68  26.02.2023, 09:08

Es geht hier aber um die derzeitige Regelung. Die Altregelung besagt tatsächlich, dass diejenigen, die die Klasse 3 vor 1980 abgelegt haben, den A1 automatisch besitzten, bzw. eingetragen bekommen Die Erweiterung richtet sich aber nach der derzeitigen Fahrerlaubnisverordnung und die besagt, dass nur eine praktische Prüfung erforderlich ist.

Wenn du das Motorradfahren fahrtechnisch beherrschst, würde ich drauf bestehen, einfach nur so lange die Prüfung zu wiederholen, bis du sie bestehst.

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DerBayer80  26.02.2023, 09:10
@Mittenwald68

Dein erster Absatz ist mir durchaus bekannt, auch zum damaligen Zeitpunkt wäre eine vollständige Prüfung nötig gewesen um von A1 auf A2 oder A zu erhöhen. Genau darum geht es in der Frage.

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Wenn du nicht den regulären A1 sondern den B196 hast darfst du gar nicht auf den A2 erweitern. Du müsstest diesen oder auch den A komplett neu machen inkl. Theorie.

todaf 
Fragesteller
 26.02.2023, 06:46

Ich habe nicht den B196, sondern den 1b in den 3 (jetzt A1 in den BE C1E) inkludiert. Habe ihn 1979 abgelegt.

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WECoyote  26.02.2023, 06:48
@todaf

Mit den alten Regeln kenne ich mich leider nicht aus.

Was hindert dich denn daran einfach noch ein paar Fahrstunden mehr zu nehmen und die Prüfung erneut abzulegen?

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todaf 
Fragesteller
 26.02.2023, 06:55
@WECoyote

Weil es trotz aller Vorbereitungen nicht von Erfolg gekrönt war. Vor der Prüfung konnte ich die ganze Nacht nicht schlafen. Im Gegensatz zu der Zeit, als ich jung war, komme ich mit der Situation vor der Prüfung nicht mehr klar. Der Fahrlehrer hat isich mit dem Prüfer über das Rechtsabbiegen unterhalten und ich habe über Funk Rechtsabbiegen gehört und bin rechts abgebogen. Dann wurde ich gerügt: "wenn ich mit dem Prüfer über das rechtsabbiegen rede, heißt das nicht, dass Sie rechts abbiegen sollen. Das kann man nicht üben Während der Fahrstunden fährt der mit dem Motorrad mit und redet mit niemand sonst.

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WECoyote  26.02.2023, 07:01
@todaf

Und? Das war ein blöder Fehler und du weißt nun, worauf du achten musst.

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todaf 
Fragesteller
 26.02.2023, 07:06
@WECoyote

Wie bitte, warum sind sie so unverschämt? Eine gute Erziehung haben Sie ja wohl nicht besessen. Die sonstigen Anweisungen hört man ja auch über Funk und muss sich darauf verlassen können. Ich war bei dem Vorgesetzten des Prüfers, allerdings konnte ich es nicht beweisen. Prüfer und Fahrlehrer haben es abgestritten. Aber in Ordnung wäre das nicht gewesen.

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WECoyote  26.02.2023, 07:16
@todaf

Ich bin mitnichten unverschämt. Du hast einen Fehler gemacht und bist damit durch die Prüfung gefallen. Nun hast du zwei Optionen:

  1. Daraus lernen, nochmals Fahrstunden nehmen und die Prüfung wiederholen.
  2. Es einfach lassen.

Es bringt nichts weiter darauf rumzureiten. Die Sache ist gelaufen. Da hilft auch eine negative Bewertung auf Instagram nichts. Damit handelst du dir nur eine Anzeige wegen übler Nachrede, wenn nicht gar Verleumdung, ein.

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todaf 
Fragesteller
 26.02.2023, 07:18
@WECoyote

Privatklage wenn dann wohl eher, denn Anzeigen wegen Verleumdung werden alle eingestellt.

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WECoyote  26.02.2023, 07:19
@todaf

Nein, Anzeigen wegen Verleumdung werden nicht alle eingestellt. Privat kann die Fahrschule jedoch auch auf Schadenersatz klagen.

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Manu41957  26.02.2023, 20:08
@todaf

Du hörst aber den Unterschied ob man sich normal über das Abbiegen unterhält, oder ob die Anweisung kommt das du Abbiegen sollst

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todaf 
Fragesteller
 26.02.2023, 07:14

Bei Ihnen steht Community-Experte für Führerschein. Da sollten Sie aber die Altregelungen schon kennen. So lange sind die alten Führerscheinklassen jetzt auch nicht her. Als Experte kann man von Ihnen auch eine andere Ausdrucksweise, als "blöd" erwarten.

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WECoyote  26.02.2023, 07:18
@todaf

Nein, ich muss die alten Regeln nicht kennen. Das hier ist eine Laienplattform. Profis lassen sich Tippe, wie man sie hier bekommt, teuer bezahlen.

Nur, weil dir meine Antwort nicht passt, musst du mich nicht angreifen. Von einem Erwachsenen erwarte ich durchaus mehr Reflexion des eigenen Verhaltens.

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Manu41957  26.02.2023, 08:46
@todaf

Die Führerscheinreform ist schon über 20jahre her

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bei uns in Kassel gab es Fallen für Kradfahrer. Beim Krankenhaus ist dann Verbot für Kradfahrer wegen des Lärms.

Während der Fahrlehrer mit dem Prüfer mit dem Auto weiterfährt, mußte ich stehen bleiben.

Hmm. Damals habe ich diesen 1 b gemacht für 80er & dann auch Klasse 1+3. Das klappte aber soweit.

Wo hast Du denn Schwierigkeiten vom Umstieg der 125er auf dann größere Mopeds mit 48 PS ?

Wenn Du ein A2 Motorrad fahren willst, gibt es nur einen Weg: weitere Fahrstunden nehmen und die Prüfung wiederholen - notfalls solange, bis es klappt. Dir fehlt halt die Praxis.

fisch4709  28.03.2023, 21:35

Warum Fahrstunden nehmen. Kann man auch so machen. Wieviel willst du denn nehmen. Ich hatte glaub 4h. Autobahn, Nacht und Stadt, das wars.

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dieneuelinie  28.03.2023, 21:38
@fisch4709

Das freut mich für Dich. Aber beim Fragesteller hat das nicht geklappt.

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Warum hast du Fahrtraining genommen wenn du eine 125er Maschine hast. Dann hättest ja auf der probieren können. Im Motorradführerschein kann man überhaupt nicht durchfallen, das ist unmöglich. Warum bist du durchgefallen?