Schwarzfahren?

3 Antworten

Wenn man gegenüber dem Kontrolleur vorsätzlich falsche Angaben zu seiner Person macht, um dadurch z. B. einer Zahlung oder Strafe zu entgehen, ist das "Betrug". Dann kann man auch mit Gefängnisstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Ob es dann einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt, hängt vom Alter ab (Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht) und vor allem von der Höhe der Strafe. Einzelheiten kann man auch googeln. Nach einer gewissen Zeit werden Einträge im Führungszeugnis auch wieder gelöscht. Auch das hängt vom Strafmaß und der Schwere des Delikts ab.

Woher ich das weiß:Hobby
Dunloghaire  03.12.2023, 19:15

ab 90 Tagessätze gilt man als vorbestraft, es wird eingetragen. Falsche Angaben erfüllen den Tatbestand des Betruges, zuvor wäre es "nur" Erschleichen einer Leistung. Man kann auch noch nach Jahren deswegen drankommen.

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Naja, wenn bis dahin nix passiert ist, wird wohl auch nichts mehr passieren. Das ist eine ökonomische Frage für den Betrieb. Das er es geschafft hat, falsche Angaben zu machen, Hut ab. Ich bin mal ausversehen in Deutschland schwarz gefahren und als die kapiert haben, dass ich im Ausland lebe, haben sie sich mit den 20€ zufrieden gegeben, die ich dabei hatte. weil Generation Bargeldlos ist in Deutschland noch nicht en vogue.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da die Kontrolleure die Daten vom Personalausweis abschreiben, kannst du keine falschen Daten geben, außer du hast einen gefälschten Personalausweis.

verreisterNutzer  02.12.2023, 22:08

Nein die haven keinen personalausweis genommen die haben den typ einfach nur nach name straße geburtstadum gefragt

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verreisterNutzer  02.12.2023, 22:17
@Vennesla

Ja habe mich auch bewundert aber die Deutsch bahn hat doch kameras in bahn man würde die person doch direkt finden oder nicht ?

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Vennesla  02.12.2023, 22:23
@verreisterNutzer

Das würde ein hoher Aufwand sein und viel Geld kosten, mehr als die 60 Euro für das Schwarzfahren.

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JochenOWL  02.12.2023, 22:24
@verreisterNutzer

Da kenne ich aber auch andere Fälle....

Da haben die Kontrolleure die Polizei zwecks Identitätsfeststellung hinzugezogen - siehe hierzu §12 PolG NRW.

Und plötzlich und unvermutet fielen dem "Schwarzfahrer" seine Personalien wieder ein.

Kommt natürlich auf die Kontrolleure an aber wenn denen ein Gesicht erst einmal bekannt ist, erinnern die sich....

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