Schwarzarbeit darf man ja nicht machen. Was ist wenn ich arbeite aber die Firma mir das Geld schenkt. Dann ist es ja keine Schwarzarbeit.?

13 Antworten

Cool - auf diesen Trick der Steuervermeidung wäre ich nicht gekommen.

Im Ernst: auch Schenkungen sind steuerpflichtig. Unter Verwandten gibt es aber hohe Freibeträge.

Eine Schenkung ist zudem nicht an eine Gegenleistung gebunden. Wenn Du aber für eine Firma arbeitest, erbringst Du eine Leistung, die vergütet wird. Diese Gegenleistungen (egal, ob Geld, Güter oder Dienstleistungen) unterliegen der Einkommensteuer.

Trotzdem: netter Einfall.

Eine Schenkung erfolgt immer ohne Anspruch auf Gegenleistung.

Du hast aber eine erbracht. Die Firma würde dir ohne Arbeitsleistung sicher kein Geld überweisen.

Auch Schenkungen unterliegen einer Steuer. Der Freibetrag beträgt aber je nach Verwandtschaftsverhältnis 20.000, 400.000 oder 500.000,- € für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Wenn du deinem Vater 1.000 € schenkst, musst du das selbstverständlich nicht versteuern. Aber es ist auch dein reines Privatvergnügen - also KEINE Betriebsausgabe. Du vergibst  das Geld aus deinem bereits versteuerten Einkommen.

Ist der Vater im Leistungsbezug ist es selbstverständlich für ihn eine meldepflichtige Einnahme, die auf die folgenden 6 Monate angerechnet wird.

Es gibt ja bekanntlich Leute, die sind besonders schlau oder meinen zumindest, sie seien es.

Dann könntest du dir genausogut von Media-Markt einen Computer schenken lassen und du schenkst Media-Markt 1.000 €. Schon habt ihr auch noch die Mehrwertsteuer gespart.

Sorry, aber das ist illegal. Im Übrigen hättest du auch ein großes Problem. Nehmen wir gerade mal an, du würdest arbeiten und die Firma würde dir dann kein Geld schenken. Du könntest es noch nicht einmal einklagen, da du ja deine Arbeitskraft verschenkt hast.

Z.b wenn ich meinem Vater 1000euro schenke muss ich das nicht versteuern.

Steuern müsste dein Vater, der Beschenkte, zahlen.
Es gibt bei Schenkungen einen Freibetrag, so das bei 1.000€ keine Steuer fällig wird.

Und im anderen Fall könntest du im Bereich des Gestaltungsmissbrauchs sein.