"Schwarzarbeit" als Maler in welchem Rahmen möglich?

6 Antworten

Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind.

Das fällt in deinem Szenario weg, es wäre also in jedem fall Schwarzarbeit und mit dem Zeitungsinserat natürlich ein gefundenes Fressen für Zoll, Ordnungsamt und Steuerfahndung.
Akzeptabel wäre es z.B. wenn du einem Nachbarn die Küche streichst und er dich als Dank zum Grillen einlädt. Nicht mehr akzeptabel wäre es hingegen, wenn dein Nachbar Gastronom ist und ihr ausmacht, dass du einen Monat lang kostenlos bei ihm zu Mittag essen darfst.

Du bist gut...... - nein das geht nicht. Schwarzarbeit ist Schwarzarbeit - da gibts auch keine Grenzen an Geld und Umfang. Sobald Du eine bezahlte Dienstleistung anbietest (an die Öffentlichkeit) musst Du ein GEwerbe anmelden (falls kein freier Beruf) und versteuern.

Das Inserieren selbst ist nicht illegal - ist aber ein zusätzlicher Hinweis und BEweis für Tippgeber und Behörden und kann strafbeschwerend wirken.

Spätestens dann, wenn Du eine Zeitungsanzeige veröffentlichst, in der Du Deine Dienst für jedermann anbietest, handelst Du gewerblich und benötigst eine Gewerbeanmeldung. Selbst der Übergang von Nachbarschaftshilfe (unter Nachbarn, Freunden, Verwandten) zur Schwarz-arbeit ist meist fließend.

Zeitungsinserate dieser Art werden übrigens auch von Finanz- und Job-Center studiert.

Was Du da vorhast wäre Schwarzarbeit, sofern Du kein Gewerbe angemeldet hast.

Im Grunde macht das (fast) jeder, aber erlaubt ist es nicht.