schutzvertrag pferd?
Hallo ich habe mal eine frage und zwar es geht darum ich habe mir vor 1 1/2 Jahren ein pferd geholt mit einem schutzvertrag in dem schutzvertrag steht das ich sie für die Summe die da steht gekauft habe jetzt wird aber gesagt sie sei nur zur Verfügung wovon aber damals nie die Rede war.
Zumal es steht sie sei nicht reitbar was auch absolut nicht stimmt ich habe das vom Tierarzt untersuchen lassen ich weiß jetzt nicht ob der Vertrag nun ungültig ist und was nun wirklich stimmt kann mir einer sagen ob sie wirklich trotzdem gekauft ist oder zur Verfügung?
Lg
6 Antworten
Hast du einen Kaufpreis für das Pferd bezahlt? Dann hast du dem Verkäufer ein Angebot gemacht und er hat es mit Übergabe des Geldes angenommen. Ergo ist ein KV zustande gekommen, auch, wenn es nicht schriftlich fest gelegt wurde.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag. Der Vorbesitzer hat rechtlich keine Möglichkeiten mehr daran etwas zu ändern...egal was er behauptet.
Und was du mit dem Tier machst, ist ebenfalls allein deine Entscheidung.
Danke für die schnelle Antwort naja ich habe ein schutzvertrag im schutzvertrag steht das die trotz des Kaufpreises also sprich das ich sie gekauft habe da steht nix von zur Verfügung das die über jede Entscheidung mit bestimmten dürfen aber das funktioniert ja nicht wenn das pferd verkauft wurde denn können die das doch nicht verlangen zumal da lügen drinne stehen sie sei nicht reitbar.
Lg
Steht den explizit drin kaufvertag? Dann ist es auch einer.
steht kaufvertrag drüber?
dann ist es eindeutig.
wenn nicht kauf, sondern überlassung oder ähnliches dasteht oder die art der überlassung gar nicht klar ausgedrückt wurde, geh zum anwalt für vertragsrecht.
eine einmalige konsultation für eine vertragsprüfung kostet nicht die welt. es nennt sich "beratungsgespräch".
danach bist du sicher, was sache ist.
bei einem "schutzvertrag" als solchem gilt nur das wort "vertrag". das wort "schutz" ist irrelevant.
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hast du nur den pass bekommen oder auch die eigentumsurkunde?
stellt der anwalt fest, dass der vertrag als kaufvertrag gültig ist, dann musst du die eigentumsurkunde einfordern.
Ein Verkauf ist ein Verkauf. Da kann man nicht plötzlich was anderes behaupten.
Und der Passus dass das Pferd mit reitbar wäre dürfte nur eine Schutzklausel sein um zu verhindern dass du von deiner Seite den Kaufvertrag anfechten kannst weil das Pferd eben doch kein Reitpferd ist.
Wenn du jetzt so mit dem Pferd zurecht kommst dass du es reiten kannst ist das deine eigene Sache. Wahrscheinlich will die Verkäuferin das Pferd jetzt zurück haben weil es als Reitpferd deutlich mehr wert sein dürfte.
Ich würde an deiner Stelle den Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen lassen. So bist du auf der sicheren Seite.