Schulwechsel statt Sitzenbleiben? Hoher Unterrichtsausfall!?
Hallo unser Kind ist in der 6. Klasse eines NRW Gymnasiums.
Nach 30% Lehrerausfall in einem Hauptfach (jedoch immer Vertretung, jedoch immer fachfremd) und erst einer Arbeit (Note 5+), haben wir einen Brief bekommen, dass die Versetzung gefährdet ist und diesem Fall ein Schulwechsel in dir nächste Klasse einer Real- oder Gesamtschule erfolgen muss.
Warum ist das so, kann man nicht sitzenbleiben? Oder ist das so in der Erprobungsstufen (5 und 6), das man eben nicht sitzenbleibt, dafür aber die Schulform wechseln muss?
Durch den sehr hohen Unterrichtsausfall wurde der Lehrer von dem Schulleiter jetzt gezwungen kurzfristig die 2. Arbeit zu schreiben, danach wird der Lehrer erneut ausfallen (Rega..).
Die Note im 1. HJ war auch schon eine 4 und wir haben uns mit der Schule um Förder- und Nachhilfe bemüht, das hat leider erst jetzt (!) geklappt. Natürlich kann man uns (früher private Nachhilfe) unserem Kind (mehr lernen) auch Vorwürfe machen.
Die anderen beiden Noten in den Hauptfächern werden wohl 2-3 und 3-4 sein.
Aber für uns ist der Unterrichtsausfall gravierend (30%), und nur deshalb soll unser Kind nun auf eine Gesamt- oder Realschule wechseln und ihr somit die Möglichkeit nehmen weiterhin auf einem Gymnasium zu sein?
Da Schulleitung und Fachlehrer keine Zeit für ein Gespräch haben, hoffen wir hier Tipps und Infos zu bekommen.
Danke
was meinen den die anderen Eltern dazu ? da ist doch die ganze klasse betroffen.
Im Eltern-Chat ist das ein großes Thema, aber der Eltern-Vertreter wird nur sehr träge tätig und kommt dann mit Feedback wie "allen bewusst, nicht ideal, geht nicht anders" zurück.
2 Antworten
Aber für uns ist der Unterrichtsausfall gravierend (30%), und nur deshalb soll unser Kind nun auf eine Gesamt- oder Realschule wechseln und ihr somit die Möglichkeit nehmen weiterhin auf einem Gymnasium zu sein?
Ist definitiv keine schöne Situation, aber: Mal angenommen, auf der Realschule ist nicht die selbe Scheiße, hat sie ja mit guten Noten nach der Realschule die Möglichkeit auf ein (berufl.) Gymnasium zu gehen. Da man sich an berufl. Gymnasien bewerben muss, sind einfach die Plätze begrenzt und man muss nicht überspitzt in einem Jahrgang 10 Klassen versorgen.
Muss aber zugeben, dass gerade in Mathe die Umstellung im 1. Oberstufen-Jahr hart wird, war auch Realschüler, der auf ein berufl. Gymnasium ist. Aber hatten uns wieder gefangen, als es für die Abi-Note gezählt hat.
notting
"Da Schulleitung und Fachlehrer keine Zeit für ein Gespräch haben, hoffen wir hier Tipps und Infos zu bekommen."
Sammelklage :
Klage gegen unzulässige Entscheidungen: Eltern können auch gegen andere Entscheidungen der Schule vorgehen, die sie als ungerechtfertigt oder rechtswidrig empfinden, z.B. gegen eine unberechtigte Verwarnung, eine Note oder eine Schuldisziplinarmaßnahme
Gerade wenn die Schulleitung nichts dagegen macht, sollte man einen Anwalt dafür beauftragen.