Schulpflicht mit 18?NRW?

1 Antwort

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II dauert für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis grundsätzlich bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig.

yayoo398 
Fragesteller
 19.01.2024, 15:11

Möchte aus Deutschland raus, hab ami und DE Pass. Nichts Ausbildung und soziales Jahr. Wird mich irgendwas aufhalten können wies mein Lehrer sagt oder nicht?

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