Schulpflicht auch mit 18?

2 Antworten

Deine schulpflicht in NRW endet dann, wenn das schuljahr in dem du 18 geworden bist beendet ist.

Vielleicht bekommst du für die Fehlzeiten ein Bußgeld.

Die Schulpflicht endet erst mit Ablauf des Schuljahres, während dem du volljährig geworden bist.