Schulpflicht?
Moin, ich habe dieses Jahr meinen Realschulabschluss gemacht und im August eine Ausbildung gestartet.
Diese Ausbildung habe ich nun abgebrochen und ich möchte nächstes Jahr bestenfalls im Febraur eine neue Lehre beginnen.
Ich bin 16 und wohne in Schleswig Holstein
Meine Frage jetzt ist ob ich bis Febraur einfach einen Minijob machen kann oder ob ich noch Schulpflichtig bin und somit irgendwo zur Schule muss?
3 Antworten
Schulpflicht heißt nicht, dass du in die Schule musst. Du kannst stattdessen auch eine Ausbildung, Job, Minijob, Praktika, FSJ etc. machen. Hauptsache du machst irgendwas und kannst nachweisen, dass du etwas gemacht hast
Du bist noch berufsschulpflichtig.
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SchulGSH2007V26P23
Bis 18 ist Schulpflicht