Schulbefreiung abgelehnt?
Hallo, wir wollen in den Urlaub nur fällt dies leider auf die Schulzeit. Der Sohn meiner Freundin würde 10 Tage fehlen. Sie hat einen Antrag auf schulbefreiung gestellt.der Klassenlehrer hatte nichts dagegen jedoch der Schulleiter da er viele Fehltage hat. Er hat es schriftlich abgelehnt. Jetzt hat sie nochmal bei den Lehrer angerufen und um einen Termin mit dem Leiter gebeten um zu besprechen dass er im Urlaub Aufgaben erledigen könnte. Der Lehrer hat aber nur gesagt er fragt nochmal und würde sich melden was er aber seit 3 Tagen nicht gemacht hat. Das Problem ist das ab nächster Woche ein neuer Direktor auf der Schule ist. Kann man den Antrag neu stellen oder wird er ihn dann auch ablehnen da der jetzige Rektor abgelehnt hat ?
7 Antworten
Es kommt auf die Begründung für die Ablehnung an. Wenn der Junge mehr Fehltage hat, als das Schulreglement es erlaubt, wird sich auch der neue Direktor nicht darüber hinwegsetzen.
Aber einen Versuch ist es trotzdem wert.
10 Tage kriegt man auch nicht für eine wichtige Familienfeier.
Das wird JEDER Schulleiter ablehnen - und das ist gut so.
Probieren kann man das immer. Würde mir aber nicht viel davon versprechen. Kein Rektor befreit einen Schüler wegen Urlaub vom Unterricht, egal wieviele Fehltage der hat.
Dein Lehrer kann dich für maximal drei Tage vom Unterricht befreien. Alles darüber liegt im Ermessen des Schulleiters. Ein Urlaub ist kein Grund, nicht der Schulpflicht nachzukommen.
So kenne ich es auch aus meiner Kindheit, wenn es mal mit den Tickets nicht hingehauen hat. Mehr als die 3 Tage habe ich selbst nie erlebt (Haben auch nie mehr gestellt, da meine Mutter sich der Sache sicher war und keine sonstige Fehltage vorhanden war)
Für zwei Wochen Sonderurlaub müsst Ihr schon eine extrem gute Begründung liefern. Wenn darüber hinaus noch andere Fehlzeiten hinzukommen, halte ich es für beinahe aussichtslos.
Im Vordergrund steht immer die Schulpflicht und um diese nicht zu untergraben, tut sich kein Schulleiter leicht mit einer derartig langen Befreiung.
Für Urlaub gibt es nie eine Befreiung, da spielt die Anzahl der Fehltage keine Rolle.