Schulaufgaben sollen nicht bewertet werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn deine Lehrerin es verbindlich zugesichert hat, dass die Arbeit bewertet wird, dann hat sie das im Namen der Schule getan. Selbst wenn die Lehrerin nicht mehr wiederkommen wird, ist die Schule nach dem Verwaltungsrecht daran gebunden. Da solltet ihr euch im Kursverband an einen Anwalt für Verwaltungsrecht wenden. Vor allem die Begründung, dass es niemanden zum Korrigieren gibt, wird der Schule um die Ohren fliegen, denn dafür müssen dann notfalls auch Gelder von außerhalb zur Verfügung gestellt werden.

Mango733 
Fragesteller
 01.01.2023, 20:45

Vielen Dank

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DanielJames  01.01.2023, 20:50
@Mango733

Gut wäre es zur Beweissicherung, wenn die Zusage der kranken Lehrerin irgendwo vorliegt – und sei es digital.

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Sie kann nicht bewerten und es gibt keinen Kollegen, der noch freie Kapazitäten hat. Das ist zwar blöd aber leider nicht zu ändern.