Schufa Eintrag, wenn Forderung verjährt ist?
Eine Forderung über 70,- EUR aus 2014 ist per 31.12.2017 verjährt.
Wie kann die Löschung erwirkt werden ?
3 Antworten
Normalerweise werden die Forderungen nach drei Jahren gelöscht, sofern sie bezahlt wurden. Wenn du eine Selbstauskunft bei der Schufa anforderst, kannst du sehen, ob sie diese gelöscht haben. Falls ja, ist alles gut, falls nicht, schreibe die Schufa an, dass diese Forderung gelöscht werden soll. Du brauchst nicht die vollen Geschütze mit Androhung von Anwalt usw. auffahren. Ein netter Brief reicht.
Durch die Selbstauskunft findest du vielleicht auch weitere Fehler. Bei mir waren es beispielsweise zwei Handyverträge, die gar nicht mehr aktuell waren. Ein kurzer Schriftwechsel, und die Schufa hatte diese herausgenommen.
Ich nutze Schufa online.
ok, dann sollte das klappen!
Habe ein Urteil gefunden
https://www.wbs-law.de/wirtschaftsrecht/negativer-schufaeintrag-bei-verjaehrten-forderungen-47497/
Schufa (per Einschreiben) anschreiben und zur sofortigen Löschung wegen Verjährung auffordern binnen 14 Tagen zu löschen, sowie ankündigen, dass man bei Weigerung die Löschung gerichtlich erzwingen wird.
Sollte die Schufa sich weigern, klage auf Löschung, verbunden mit negativer Feststellungsklage gegen den Gläubiger.
gut, der Hinweis mit der neg. Feststellungsklage hilft
Bist du dir auch sicher das die Schulden nicht titulierte sind? Wieso hast du die nicht einfach bezahlt? 70 Euro sind ja nun nicht viel.
Habe inzwischen ein Urteil gefunden.
https://www.wbs-law.de/wirtschaftsrecht/negativer-schufaeintrag-bei-verjaehrten-forderungen-47497/
Löschung kommt automatisch nach paar Jahren.
Nö. Wieso sollte eine als offen bekannte Schuld automatisch gelöscht werden? Die Verjährung ist eine Einrede, die man als Schuldner aktiv erheben muss. Sie wird weder von Gerichten von Amts wegen berücksichtigt, noch von der Schufa.
Wenn der Gläubiger die Forderung stetig als offen meldet, gibt es keinerlei Löschgrund für die Schufa.
Ja, was soll der Link nun sagen? Da steht ja deutlich "nach Erhebung der Verjährungseinrede". Solange der Schuldner nicht auf die Verjährung hinweist, gibt es auch keine Löschpflicht.
achso dachte die wäre bezahlt
allgemeine Aussagen helfen hier wenig
eine Aufforderung an die Schufa habe ich schon erstellt