Schufa Eintrag über Anwalt löschen lassen?

3 Antworten

Guten Abend,

es ist nicht leicht einen vorhandenen Eintrag in der Schufa löschen zu lassen. Denn nach Tilgung der Summe bleibt dieser drei Jahre noch bestehen. Sie hätten der Forderung bei den Mahnungen des Fitnessstudios schriftlich widersprechen müssen.



Die SCHUFA bietet unter bestimmten Voraussetzungen jedoch  die Möglichkeit, dass gesamtfällig gestellte Forderungen bei kurzfristigem Zahlungsausgleich vorzeitig aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt es bei der bisherigen Regelung.

Ziel dieser neuen Regelung ist es, insbesondere Verbrauchern mit kurzfristigen finanziellen Engpässen, die Möglichkeit zu geben, einmalige Zahlungsstörungen durch eigenverantwortliches Handeln in ihrer langfristigen Wirkung zu beeinflussen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit solche Forderungen vorzeitig aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht werden:


Die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 01.07.2012 mitgeteilt,der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 2.000 €,die Forderung wurde innerhalb von 6 Wochen beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln.

Trifft eines dieser Kriterien nicht zu, bleibt die Forderung wie bisher als „Erledigt“ bis zum Ende der Speicherfrist (in der Regel drei Jahre) im SCHUFA-Datenbestand gespeichert.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

KaterKarlo2016





volkanduran 
Fragesteller
 03.06.2016, 22:26

Das problem was dies :
Als ich meinen vertrag gekündigt habe hab ich keinen Brief vom Fitnessstudio bekommen was ich zuzahlen habe sondern nur ein Brief wo drin stand einen ärztlichen Attest ohne Diagnose ist nicht anerkannt daraufhin habe ich einen anderen Attest mit Diagnose geholt.aber in der zwischenzeit hat das Fitnessstudio alles an die schufa gegen bzw Inkasso weiter gegeben ohne mir einen schreiben zuschicken was ich überhaupt zuzahlen habe. Da war der betrag dreifach, habe halt die Zahlung immer um 1 Monat verschoben bis ich mit dem Fitnessstudio das ganze klären wollte aber im Endeffekt hat mich Fitnessstudio ignoriert konnten oder wollten mir nicht weiter helfen.meinten inkasso ist jetzt für sie zuständig nicht wir!

Es gibt bei negativen Salden einen "Erledigt" vermerkt, aber aufgrund des vorhergehenden Nicht-zahlens ist die Schufa dennoch negativ. Noch drei Jahre nach dem "Erledigt" kennzeichen. 

Gab es NIE eine Zahlungsvezögerung und der ursprüngliche Eintrag war unberechtigt dann muss dein Anwalt seine Forderung der Richtigstellung gegenüber dem Fitnessstudio stellen. Gab es die Zahlungsverzögerung und du hast ensprechend verspätet gezahlt hilft dir der Anwalt null

KaterKarlo2016  03.06.2016, 20:44

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit solche Forderungen vorzeitig aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht werden:

Die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 01.07.2012 mitgeteilt,der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 2.000 €,die Forderung wurde innerhalb von 6 Wochen

beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln.

Trifft eines dieser Kriterien nicht zu, bleibt die Forderung wie bisher als „Erledigt“ bis zum Ende der Speicherfrist (in der Regel drei Jahre) im SCHUFA-Datenbestand gespeichert.

mit der bezahlten bestätigten quittung mit rechnungsnr. zur schufe selber hin gehen und löschung beantragen

KaterKarlo2016  03.06.2016, 20:43

So wie sie dies mitteilen, ist dies nicht richtig. Eine Löschung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Hierfür langt kein Zettel mit der Bestätigung dass bezahlt ist. Schon gar nicht ohne die Meldnung des Gläubigers dass die Summe bezahlt wurde an die Schufa binnen 6 Wochen.

Anmerkung:



Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit solche Forderungen vorzeitig aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht werden:

Die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 01.07.2012 mitgeteilt,der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 2.000 €,die Forderung wurde innerhalb von 6 Wochen

beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln.

Trifft eines dieser Kriterien nicht zu, bleibt die Forderung wie bisher als „Erledigt“ bis zum Ende der Speicherfrist (in der Regel drei Jahre) im SCHUFA-Datenbestand gespeichert.