Schüler Bafög Rückzahlung nach Prüfung?
& zwar hab ich meine Prüfungen am 04.06 durch, & die Ergebnisse der Prüfungen kommen erst am 15.07 laut Bafög Amt kriegt man nur Bafög, wenn man in die Schule geht & am Unterricht teilnimmt. (Logisch) aber was ist mit denen die fertig mit der Prüfung sind & jetzt zuhause gammeln? Der Vertrag läuft am 31.07 aus (letzte Zahlung) muss man das Geld nun zurückzahlen, da man seit dem 04.06 keine Schule mehr besucht da Prüfungen durch sind?
3 Antworten
Die Förderdauer steht im Bescheid vom Amt. Da auch die Schule einen Teil ausfüllen musste, wird diese schon den richtigen Zeitpunkt eingetragen haben.
Selbst wenn ihr den Antrag online gestellt habt, müsstest du einen Bescheid per Post erhalten haben! Hier heißt es also einmal auf die Suche gehen und nachschauen, wie lange du noch Schülerbafög erhältst.
Die Schule hat ihren Teil des Bafög Antrags ausgefüllt und da wird drinnen stehen, bis wie lange ihr unterrichtet werdet.
Und bis zu diesem Zeitpunkt würdest du auch Bafög bekommen.
Mein Tipp: Schau einfach mal in deine Unterlagen.
Falls ihr wirklich nach den Prüfungen frei gestellt werdet (offiziell), dann denke ich, dass du ab diesem Zeitpunkt das Bafög zurückzahlen müsstest.
Naja wir werden nicht unterrichtet. Wir sind eher freigestellt bis zu den Prüfungsergebnisse. Also seit dem 04.06 hab ich keine Schule besucht, da es ja nix mehr gibt. Also muss ich den Monat Juni zurückzahlen?
also vom Bafög Amt war nicht viel dabei an Unterlagen, da es online war. & von der Schule aus steht nix drauf
In meinen Bafög Unterlagen stand damals (in dem Teil, der von der Schule ausgefüllt wurde) exakt wie viele Unterrichtsstunden ich in diesem Jahr hatte und bis wann ich unterrichtet wurde.
Das muss bei dir auch so ein.
Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fängt die Rückzahlungsverpflichtung an. Der maximale Zeitraum für die Tilgung beträgt ungefähr 20 Jahre.
Laut dem gelben Ausdruck ist der letzte Schultag der Ausbildung der 31.07.22