schriftliche aussage vor gericht

8 Antworten

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Wenn Du vom Gericht eine Ladung erhalten hast, MUSST Du dort auch erscheinen. Oder Du musst einen triftigen Grund haben, dass Du nicht vor Gericht aussagen willst/kannst. Ansonsten wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als vor Gericht zu erscheinen, sonst kann das Gericht, bei unentschuldigtem Fehlen/Nichterscheinen, eine Geldbuße gegen Dich verhängen! Im Zweifelsfall beim Gericht nachfragen, ob sie auch eine schriftliche Aussage akzeptieren, statt Deinem persönlichen Erscheinen.

gina44 
Fragesteller
 18.02.2010, 15:35

danke für deine antwort.toll das man hier so vieles erfahren kann.

na ja, ob du willst oder nicht. Du bekommst einen Gerichtstermin genannt und da solltest du auch hin. Eine schriftliche Aussage muss bestätigt sein, von einem Notar oder Anwalt, der sie dann auch verlesen muss.Das ist übrigens ganz schön teuer! Solltest du als Zeuge geladen sein, kann es noch Fragen durch das Gericht geben die nur geklärt werden können, wenn du da bist und unmittelbar Antworten kannst. Du kannst auch zwangsvorgeführt werden bei nicht erscheinen. Und das wird dann echt unangenehm.

gina44 
Fragesteller
 18.02.2010, 15:36

danke für deine antwort.lg

meisterheizer  18.02.2010, 15:48
@gina44

Bitte, gern geschehen!

nein, das ist nicht möglich. Selbst Polizeibeamte, die die Anzeige geschrieben haben, müssen persönlich erscheinen und alles noch einmal erzählen, obwohl ihr Schriftsatz Grundlage für die Verhandlung ist. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz der mündlichen Verhandlung. Deswegen sind selbst die Videovernehmungen von Kindern eine äußerst schwierige Geschichte, mittlerweile aber gesetzlich ermöglicht.

gina44 
Fragesteller
 18.02.2010, 15:34

danke herzlichst für deine antwort.lg

Hast Du eine Ladung, musst Du persönlich vor Gericht erscheinen. Bei Nichterscheinen können Dir die Kosten für den entstandenen Schaden auferlegt werden. Zum Anderen wirst Du dann bei dem nächsten Termin möglicherweise durch die Polizei zwangsvorgeführt.

Schriftliche Aussagen werden nur in Ausnahmefällen und mit entsprechenden Begründungen akzeptiert.

gina44 
Fragesteller
 18.02.2010, 15:36

danke auch für deine antwort.lg

Gilt sicher, aber man muss das bei einer Vorladung rechtzeitig bekannt geben. Sonst wird man verhaftet und vorgeführt.

gina44 
Fragesteller
 18.02.2010, 15:37

danke für deine antwort.lg