Schreckschuss waffe führen im zug?

1 Antwort

Nein, die deutsche bahn erlaubt generell garkeine waffen.

Außer du hast einen waffenschein, also einen richtigen, keinen kleinen.

7.2 Beförderungsausschluss
7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe
ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt, elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen. Das Mitnahmeverbot nach Satz 1 und 2 gilt nicht für gefährliche Stoffe und Gegenstände von solchen Personen, die diese aufgrund öffentlichen Dienstrechts als zugelassene Einsatzmittel entsprechend den für sie geltenden Vorschriften in Zügen mit sich führen. Das Mitnahmeverbot nach Satz 1 und 2 gilt auch nicht für Schusswaffen von solchen Personen, die durch eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 4 Satz 1 WaffG („Waffenschein“) – ausgenommen jedoch Erlaubnisse nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG („Kleiner Waffenschein“) - oder eine Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 oder 56 WaffG jeweils zum Führen dieser Schusswaffen in Zügen zu Zwecken des Selbst- oder Drittpersonenschutzes berechtigt sind.
Audi2013 
Fragesteller
 22.04.2024, 01:13

dann werde ich nochmal im bahnzentrum nachfragen ob es ok ist wenn sie komplett ausseinander gebaut ist in einem eingeschlossenen koffer :DDD munition muss ich keine dabei haben kann man sich am ziel kaufen kein ding :))

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jort93  22.04.2024, 01:16
@Audi2013

Nein, sind von der beförderung ausgeschlossen, munition auch. Egal in welchem zustand.

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Audi2013 
Fragesteller
 22.04.2024, 01:18
@jort93

dann halt doch auto fahren :/ trotzdem danke :)

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jort93  22.04.2024, 01:20
@Audi2013

Joa oder man hofft dass sie es nicht bemerken. Die schaffner durchsuchen ja kaum deine tasche. Aber erlaubt ist es nicht.

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Audi2013 
Fragesteller
 22.04.2024, 01:22
@jort93

ja .. ich kenne das waffengesetz ja nur wie die aus dem bahnzentrum gesagt haben wäre es wenn sie komplett ausseinander ist so gesehen keine waffe mehr sondern nur einzelteile :DD

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Leestiger  22.04.2024, 01:24
@jort93

Und wenn sie einen "erwischen" wird man dann schlimmstenfalls von der Beförderung ausgeschlossen...

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jort93  22.04.2024, 01:24
@Audi2013

Mit dem waffengesetz hat das nichts zu tun sondern mit den beförderungsbedingen.

Die muntion ist auf jeden fall verboten, waffenteile kann man argumentieren.

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jort93  22.04.2024, 01:51
@Audi2013

Bedenke auch, unter "entzündbare Stoffe" dürfte z.B. bereits ne kleine falsche feuerzeugbenzin fallen, ist ja leicht entflammbar(und nur sprühdosen sind ausgenommen).

Erlaubt ist es halt nicht, aber in der praxis gucken die schaffner halt nicht durch deine tasche. Und im endeffekt werde die das auch nicht immer durchsetzen.

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Audi2013 
Fragesteller
 22.04.2024, 01:57
@jort93

das schon ja ... aber wie gesagt ich transporiere sie einfach komplett zerlegt ohne munition abgeschlossen usw. sollte wirklich bundespolizei oder so kommen und routine kontrollen machen sage ich es einfach so wie es ist :)) trotzdem danke für eure antworten :)

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jort93  22.04.2024, 01:58
@Audi2013

Die bundespolizei verbietet dir das führen ja nicht. Die dürfte das nciht stören.

Die deutsche bahn verbietet das führen. Müsste also der schaffner oder der lokführer sehen.

Nach dem waffengesetz darfst du sie führen, aber nicht nach den beförderungsbedingungen der deutschen bahn.

Es gibt auch andere bahn-betriebe als die deutsche bahn, die erlauben das ggf.

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Audi2013 
Fragesteller
 22.04.2024, 02:09
@jort93

das ist ja das was ich mich frage ... zählt es für die bahn als waffe wenn sie komplett in einzelteile ist :DDD also so wirklich komplett oder nicht mhhh ich denke einfach ma bei denen nachfragen ... mehr als nein sagen können sie nicht oder ist es wenn ich backpulver ... natron und mehl dabei habe gleich material für eine bombe ? .. das alles zusammen in alufolie eingepackt wäre sicherlich wieder kritisch

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jort93  22.04.2024, 02:14
@Audi2013

Würde ich einfach bei der deutschen bahn nachfragen, sind am ende die beförderungsbedingungen der deutschen bahn, die entscheiden das. am besten per email, dann hast du es schriftlich.

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