Schreckschuss waffe führen im zug?
Guten Morgen Gemeinde
Bevor ich die Tage bei der Kreisverwaltung nachfrage und vielleicht pferde scheu mache frage ich mal euch :) vielleicht kann mir jemand helfen
Ich habe einen kleinen Waffenschein und darf die Schreckschuss geladen und einsatzbereit am Körper tragen. Natürlich trage ich Sie absolut verdeckt.
Meine frage bezieht sich darauf das ich oft mit der Bahn fahre und man im Zug keine führen darf ... es ist nicht direkt verboten hat mir einer von der Bahn gesagt aber untersagt bzw. kann es diskussionen und eventuell ärger geben ... darauf habe ich natürlich keine lust.
Was man bei der Bahn aber darf ist die Waffe nicht schussbereit im abgeschlossenen behältniss transportieren. Kann einfach die Waffe im holster geladen aber dennoch gesichert nicht einfach im Koffer lassen / abgeschlossen ohne das ich Probleme mit der Bahn bekomme ?? Ich meine es wäre viel unauffälliger sie einfach am körper zu tragen und gut ist .... im grunde darf ich es ja nur in der Bahn möchten die das ja nicht :DDD. Selbstverständlich laufe ich nicht mit einem waffenkoffer durch den zug sondern dieser wird extra nochmal in einem Rucksack verstaut. Es geht mir halt einfach darumm im falle eines falles ... polizei kontrollen kommen vor und so ... das ich sagen kann ja ich habe eine dabei .. ich habe einen waffenschein und nein sie ist nicht direkt zugriffsbereit also sicher verstaut im zug aber dennoch geladen
danke für eure hilfe :))
1 Antwort
Nein, die deutsche bahn erlaubt generell garkeine waffen.
Außer du hast einen waffenschein, also einen richtigen, keinen kleinen.
7.2 Beförderungsausschluss
7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe
ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt, elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen. Das Mitnahmeverbot nach Satz 1 und 2 gilt nicht für gefährliche Stoffe und Gegenstände von solchen Personen, die diese aufgrund öffentlichen Dienstrechts als zugelassene Einsatzmittel entsprechend den für sie geltenden Vorschriften in Zügen mit sich führen. Das Mitnahmeverbot nach Satz 1 und 2 gilt auch nicht für Schusswaffen von solchen Personen, die durch eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 4 Satz 1 WaffG („Waffenschein“) – ausgenommen jedoch Erlaubnisse nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG („Kleiner Waffenschein“) - oder eine Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 oder 56 WaffG jeweils zum Führen dieser Schusswaffen in Zügen zu Zwecken des Selbst- oder Drittpersonenschutzes berechtigt sind.
Bedenke auch, unter "entzündbare Stoffe" dürfte z.B. bereits ne kleine falsche feuerzeugbenzin fallen, ist ja leicht entflammbar(und nur sprühdosen sind ausgenommen).
Erlaubt ist es halt nicht, aber in der praxis gucken die schaffner halt nicht durch deine tasche. Und im endeffekt werde die das auch nicht immer durchsetzen.
das schon ja ... aber wie gesagt ich transporiere sie einfach komplett zerlegt ohne munition abgeschlossen usw. sollte wirklich bundespolizei oder so kommen und routine kontrollen machen sage ich es einfach so wie es ist :)) trotzdem danke für eure antworten :)
Die bundespolizei verbietet dir das führen ja nicht. Die dürfte das nciht stören.
Die deutsche bahn verbietet das führen. Müsste also der schaffner oder der lokführer sehen.
Nach dem waffengesetz darfst du sie führen, aber nicht nach den beförderungsbedingungen der deutschen bahn.
Es gibt auch andere bahn-betriebe als die deutsche bahn, die erlauben das ggf.
das ist ja das was ich mich frage ... zählt es für die bahn als waffe wenn sie komplett in einzelteile ist :DDD also so wirklich komplett oder nicht mhhh ich denke einfach ma bei denen nachfragen ... mehr als nein sagen können sie nicht oder ist es wenn ich backpulver ... natron und mehl dabei habe gleich material für eine bombe ? .. das alles zusammen in alufolie eingepackt wäre sicherlich wieder kritisch
dann werde ich nochmal im bahnzentrum nachfragen ob es ok ist wenn sie komplett ausseinander gebaut ist in einem eingeschlossenen koffer :DDD munition muss ich keine dabei haben kann man sich am ziel kaufen kein ding :))